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Finanzbegriffe einfach erklärt

Rentengarantiezeit

Unter Rentengarantiezeit versteht man einen Zeitraum, für den eine Altersrente unabhängig von der Lebensdauer des Rentenempfängers gezahlt wird.

Eine Rentengarantiezeit kann bei privaten Rentenversicherungen vereinbart werden, einschließlich der staatlich geförderten Sonderformen Riester- und Rürup-Rente.

Sie legt die Dauer fest, für die die Versicherung die vereinbarte Rente auf jeden Fall zahlt: Verstirbt der Versicherte innerhalb der Rentengarantiezeit, erhalten an seiner statt die im Vertrag vereinbarten Begünstigten, in der Regel Angehörige, die Rentenzahlungen bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit. Erlebt der Versicherte das Ende der Rentengarantiezeit, erhält er seine Rente als Leibrente selbst bis zu seinem Tod weiter.

Der Einschluss einer Rentengarantiezeit in eine private Rentenversicherung erhöht die Versicherungskosten für den Versicherungsnehmer, bringt dafür aber auch mehr finanzielle Sicherheit für Angehörige. Wenn keine Rentengarantiezeit vereinbart ist, erhält der Versicherte seine Rente ab Renteneintritt üblicherweise als Leibrente, d.h. solange er lebt. Verstirbt er nach Renteneintritt unerwartet früh, fällt das restliche angesparte Kapital der Versicherung zu.

Viele Versicherungen gewähren deshalb ein Kapitalwahlrecht. Dabei kann die Versicherungsleistung entweder als regelmäßige Rente (mit oder ohne Rentengarantiezeit) oder aber als Einmalzahlung ausgezahlt werden. Im letzteren Fall kann das Kapital dann unabhängig von der Versicherung erneut angelegt und z.B. über einen Entnahmeplan für eine private Rente genutzt, und natürlich auch vererbt werden. Hierbei hängt die Dauer der Rentenzahlungen dann allerdings von der Höhe des angesparten Kapitals ab – anders als bei der Versicherung, die die Rente bis zum Lebensende zahlt.

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Entnahmeplan für Rente aus Kapitalvermögen

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Vorsorgerechner – Sparen für Ihre private Zusatzrente

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