Grunderwerbsteuer steigt in weiteren BundesländernDie Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf eines Grundstücks an und wird von den Bundesländern festgelegt und vereinnahmt. Je nach Bundesland liegt der Steuersatz der Grunderwerbsteuer bei 3,5 %, 4,5 % oder 5,0 % der Bemessungsgrundlage, welche in der Regel dem Kaufpreis des bebauten oder unbebauten Grundstücks entspricht. Seit die Bundesländer die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst festlegen können, machen immer mehr Länder davon Gebrauch. Damit wird der lange Zeit bundeseinheitliche Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % mittlerweile von der Mehrzahl der Bundesländer überschritten. So gilt in Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt bereits seit einiger Zeit eine Grunderwerbsteuer von 4,5 %. Im Laufe des vergangenen Jahres 2011 haben bereits einige weitere Länder die Grunderwerbsteuer sogar auf 5,0 % erhöht; dies sind Brandenburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Im neuen Jahr 2012 folgen nun auch noch Schleswig-Holstein, wo die Grunderwerbsteuer bereits zum 01.01.2012 auf 5,0 % steigt, sowie Rheinland-Pfalz mit einer Grunderwerbsteuererhöhung zum 01.03.2012 auf ebenfalls 5,0 %. Lediglich in Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachen gilt bis auf weiteres noch die Grunderwerbsteuer von 3,5 %. Lesen Sie weiter: Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung steigt ONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Garantiezins für Renten- und Lebensversicherungen sinkt Grunderwerbsteuer steigt in weiteren Bundesländern Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung steigt Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenkasse steigt CO2-Freibetrag der Kraftfahrzeugsteuer sinkt Änderung bei der Entfernungspauschale Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht Die Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt auf 19,6 % Beim Kindergeld entfällt die Einkommensgrenze |
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