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Grunderwerbsteuer steigt in weiteren Bundesländern

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf eines Grundstücks an und wird von den Bundesländern festgelegt und vereinnahmt.

Je nach Bundesland liegt der Steuersatz der Grunderwerbsteuer bei 3,5 %, 4,5 % oder 5,0 % der Bemessungsgrundlage, welche in der Regel dem Kaufpreis des bebauten oder unbebauten Grundstücks entspricht.

Seit die Bundesländer die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst festlegen können, machen immer mehr Länder davon Gebrauch. Damit wird der lange Zeit bundeseinheitliche Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % mittlerweile von der Mehrzahl der Bundesländer überschritten.

So gilt in Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt bereits seit einiger Zeit eine Grunderwerbsteuer von 4,5 %.

Im Laufe des vergangenen Jahres 2011 haben bereits einige weitere Länder die Grunderwerbsteuer sogar auf 5,0 % erhöht; dies sind Brandenburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen.

Im neuen Jahr 2012 folgen nun auch noch Schleswig-Holstein, wo die Grunderwerbsteuer bereits zum 01.01.2012 auf 5,0 % steigt, sowie Rheinland-Pfalz mit einer Grunderwerbsteuererhöhung zum 01.03.2012 auf ebenfalls 5,0 %.

Lediglich in Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachen gilt bis auf weiteres noch die Grunderwerbsteuer von 3,5 %.

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