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Rente mit 67

Ab 2012 steigt das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre.

Wer gesetzlich rentenversichert ist, erwirbt einen Anspruch auf Rentenzahlung, sobald er eine Regelaltersgrenze erreicht und über eine gewisse Zeit Versicherungsbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat.

Das Rentensystem funktioniert nach dem Umlageverfahren, die Rentenbeiträge der Erwerbstätigen finanzieren also die Renten der gleichzeitigen Rentenempfänger. Da die Menschen ein immer höheres Alter erreichen, während die Geburtenzahlen sinken, kommen auf immer mehr Rentner immer weniger Beitragszahler.

Um das Rentensystem diesem Wandel anzupassen, hat die Bundesregierung eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit beschlossen: Ab 2012 wird die Regelaltersgrenze schrittweise von bisher 65 auf künftig 67 Jahre, die so genannte "Rente mit 67", angehoben.

Das betrifft alle Bürger ab dem Geburtsjahr 1947. Dabei steigt das Renteneintrittsalter zunächst für zwölf Jahrgänge jeweils um einen Monat, danach für sechs Jahrgänge um jeweils zwei Monate.

Wer 1947 geboren wurde, erreicht die Regelaltersgrenze also mit 65 Jahren und einem Monat, Jahrgang 1948 mit 65 Jahren und zwei Monaten, bis zum Jahrgang 1958, der das Rentenalter mit 66 Jahren erreicht. Wer 1959 geboren wurde, für den liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und zwei Monaten, für Jahrgang 1960 bei 66 Jahren und vier Monaten, bis sie ab dem Jahrgang 1964 dann 67 Jahre erreicht.

Wer vor Erreichen seiner Altersgrenze in Rente geht, erhält Abzüge: Die Rente wird dann dauerhaft um 0,3 % pro Monat, den die Rente vorzeitig bezogen wird, gekürzt.

Eine Ausnahme bilden besonders langjährig Versicherte, die 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung aufweisen können. Sie können weiterhin ab 65 Jahren abzugsfrei Rente beziehen.

Da die Lebenserwartung und damit die Rentenbezugsdauer weiterhin steigen, wird auch die Rente mit 67 das Rentenniveau langfristig nicht stabilisieren können. Die gesetzliche Altersrente wird damit auf lange Sicht nicht mehr zur Altersversorgung ausreichen, sondern durch private Altersvorsorge ergänzt werden müssen.

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