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Hartz-IV-Satz und Sozialhilfe steigen

Zum 01.01.2012 steigen die Regelbedarfssätze beim Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV genannt) sowie beim Sozialgeld und bei der Sozialhilfe.

Arbeitslosengeld II (ALG II), Sozialgeld und Sozialhilfe sind staatliche Grundsicherungsleistungen, die den materiellen und soziokulturellen Mindestbedarf von hilfsbedürftigen Personen und Familien decken sollen.

Das betrifft einerseits erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. Sie erhalten ALG II, umgangssprachlich Hartz IV. Leben nicht (mehr) erwerbsfähige Personen, etwa Kinder oder Eltern, mit im Haushalt, erhalten diese Sozialgeld.

Andererseits betrifft es nicht (mehr) erwerbsfähige Personen, die ihren Mindestbedarf weder aus eigenem Vermögen noch mithilfe Angehöriger oder anderweitiger Versorgungsleistungen decken können. Sie erhalten Sozialhilfe.

Die Leistungen für Hartz IV und die anderen Grundsicherungsleistungen werden nach pauschalen Regelbedarfssätzen gezahlt, die zur Sicherung der Grundversorgung dienen. Hinzu können Mehrbedarfssätze, sowie weitere Zuschüsse und Kostenübernahmen kommen.

Die Höhe der Regelbedarfssätze, oder kurz Hartz-IV-Sätze, ist bei allen drei Grundsicherungsleistungen gleich. Sie wird jährlich an die Entwicklungen der Lebenshaltungskosten und Nettolöhne angepasst.

Zum 01.01.2012 steigen die Regelbedarfssätze für Leistungsberechtigte wie folgt:

Für erwachsene Alleinstehende und Alleinerziehende (sog. Eckregelsatz für Hartz IV) von 364 auf 374 Euro.
Für erwachsene Lebenspartner in Bedarfsgemeinschaft von 328 auf 337 Euro pro Person.
Für Erwachsene, die noch keinen eigenen und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen, von 291 auf 299 Euro.
Für Kinder von 0 bis 5 Jahre von 215 auf 219 Euro.

Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahre bleibt der Regelbedarfssatz unverändert bei 287 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahre unverändert bei 251 Euro.

Die Mehrbedarfssätze für Alleinerziehende, bei Schwangerschaft oder bei Behinderung leiten sich prozentual aus dem Eckregelsatz ab und fallen damit 2012 ebenfalls höher aus. Der Hartz-IV-Satz ist somit eine wichtige Basisgröße zur Berechnung diverser staatlicher Grundsicherungsleistungen.

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