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Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt rückwirkend ab dem 01.01.2011 von 920 Euro auf 1.000 Euro.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, umgangssprachlich auch Werbungskostenpauschale, ist ein Grundbetrag für Werbungskosten, die Arbeitnehmern im Verlauf eines Jahres entstehen. Dies dient der Vereinfachung der Steuererhebung.

Werbungskosten sind Kosten, die bei der Erzielung von Einnahmen aus nicht-selbständiger Arbeit entstehen. Das sind beispielsweise Ausgaben für Arbeitsmittel wie Fachliteratur oder Gerätschaften, Berufsbekleidung und Fahrtkosten. Diese Kosten reduzieren das zu versteuernde Einkommen, und damit die zu entrichtende Einkommensteuer.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird direkt bei der Lohnsteuererhebung angerechnet, auch wenn einem Arbeitnehmer keine oder nur geringe Werbungskosten angefallen sind. Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall keinen weiteren Kostennachweis erbringen. Hat ein Arbeitnehmer hingegen Werbungskosten, die die Pauschale übersteigen, kann er diese Kosten bei der Steuererklärung unter Vorlage entsprechender Belege geltend machen und damit eine zusätzliche Steuerminderung erzielen.

Bisher belief sich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 920 Euro pro Jahr. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 erhöht sich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf jährlich 1.000 Euro. Diese Erhöhung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2011.

Davon profitieren zum einen Arbeitnehmer, deren Werbungskosten unterhalb der Pauschale liegen: 80 Euro ihres Jahreseinkommens werden zusätzlich steuerfrei.

Zum anderen fallen Arbeitnehmer, denen Werbungskosten zwischen 921 und 1.000 Euro anfallen, künftig ebenfalls unter die Pauschale. Sie werden bei der Steuererklärung entlastet, indem sie keine Einzelbelege mehr einreichen müssen.

Wer Werbungskosten über 1.000 Euro geltend machen kann, für den ändert sich nichts. In diesem Fall müssen bei der Steuererklärung wie zuvor Einzelbelege aller Ausgaben eingereicht werden.

Die rückwirkende Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages für das Steuerjahr 2011 wurde umgesetzt, indem einmalig 80 Euro bei der Gehaltsabrechnung für Dezember 2011 steuerfrei blieben. Ab 2012 wird dieser Betrag dann über die Kalendermonate verteilt. Der erhöhte Arbeitnehmer-Pauschbetrag gilt damit schon für die Steuererklärung 2011.

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