Rechnerauswahl...

Rechner zur Grunderwerbsteuer

Der Grunderwerbsteuer-Rechner berechnet die beim Grundstückskauf oder Immobilienerwerb je nach Bundesland anfallende Grunderwerbsteuer (GrESt).

Kenndaten
Kaufpreis:
Euro

Bundesland:

Ergebnis
Steuersatz (seit 05.11.2011):
5,000
  %

Grunderwerbsteuer:
12.500,00
  Euro

Gesamtbetrag:
262.500,00
  Euro

Zu dieser Berechnung...

PDF-Dokument erstellen

Permanentlink erstellen

Dies ist die Mobilansicht des Rechners. Die Standardansicht (Desktop-Ansicht) enthält ggf. noch eine Verlaufstabelle. Diese ist auch im PDF-Dokument enthalten. Ein in der Mobilansicht erstellter Permanentlink kann auch an einem PC in der Standardansicht geöffnet werden und umgekehrt.

Mit dem Grunderwerbsteuer-Rechner berechnen Sie in Abhängigkeit von Kaufpreis und Bundesland die Höhe der fälligen Grunderwerbsteuer (GrESt) gemäß Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG).

Die Grunderwerbsteuer (oft auch Grunderwerbssteuer genannt) fällt beim Erwerb eines bebauten oder unbebauten Grundstücks an. Die Bemessungsgrundlage ist dabei in der Regel der Kaufpreis. Bei einem bebauten Grundstück umfasst dies auch die auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude. Wer also eine Immobilie erwirbt, bezahlt die Grunderwerbsteuer sowohl für das Grundstück wie auch für das darauf befindliche Haus.

Je nach Bundesland liegt der Steuersatz der Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 % und 6,5 % der Bemessungsgrundlage. Den lange Zeit bundeseinheitlichen Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % gibt es aktuell nur noch in Bayern, von allen anderen Bundesländern wird er mittlerweile teilweise deutlich überschritten. Von der Möglichkeit, die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst festlegen können, machen somit fast alle Bundesländer Gebrauch.

Viele Bundesländer haben den Grunderwerbsteuersatz in den letzten Jahren auch mehrmals erhöht. Eine Besonderheit gibt es jedoch in Thüringen: Zum 1. Januar 2017 erhöhte zwar auch Thüringen seine Grunderwerbsteuer auf 6,5 %, senkt diese aber zum 1. Januar 2024 wieder auf 5,0 %. Ansonsten geht der Grunderwerbsteuersatz aber nur nach oben, abgesehen von Bayern.

Lediglich Grundstückserwerbe bis zur Freigrenze von 2.500 Euro unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer, sind also steuerfrei. Da es sich hierbei nicht um einen Freibetrag handelt, ist bei höheren Kaufpreisen der Steuersatz auf den gesamten Betrag anzuwenden.

Der Rechner zur Grunderwerbsteuer zeigt den Steuersatz gemäß des Bundeslandes und berechnet daraus den Grunderwerbsteuerbetrag sowie den daraus resultierenden Gesamtbetrag. Weitere beim Immobilienkauf anfallende Kostenpositionen wie Makler- oder Notarkosten sind hier nicht berücksichtigt.

Die unterschiedlichen Grunderwerbsteuersätze sind auch in der Tabelle der Grunderwerbsteuer für alle Bundesländer dargestellt.

Kurzanleitung

Grunderwerbsteuer bei Grundstücks- und Immobilienkauf - Berechnung in BeispielenBeispiele

TIPP
Wieviel Haus kann ich mir leisten? Berechnen Sie mit dem Immobilienrechner, was Ihre Immobilie kosten darf.
Dieser Online-Rechner ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Wohnen - Steuer