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Rechner zur Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuer-Rechner berechnet die auf den Gewerbeertrag anfallende Gewerbesteuer (GewSt) in Abhängigkeit von Rechtsform des Unternehmens und Hebesatz der Gemeinde.

Kenndaten
Gewerbeertrag:
Euro

Hinzurechnungsbetrag:
Euro

Kürzungsbetrag:
Euro

Rechtsform (Freibetrag):
Einzelunternehmen oder Personengesellschaft (24.500 Euro)

Kapitalgesellschaft (kein Freibetrag)

Juristische Person des öffentlichen Rechts u.a. (5.000 Euro)

Hebesatz der Gemeinde:
%

Ergebnis
Gewerbeertrag:
72.650,00
  Euro

+ Hinzurechnungsbetrag:
0,00
  Euro

- Kürzungsbetrag:
0,00
  Euro

- Freibetrag:
24.500,00
  Euro

Verbleibender Gewerbeertrag:
48.150,00
  Euro

Abgerundet auf volle Hundert Euro:
48.100,00
  Euro

* Gewerbesteuer-Messzahl:
3,50
  %

= Steuermessbetrag, abgerundet auf volle Euro:
1.683,00
  Euro

* Hebesatz der Gemeinde:
420
  %

= Gewerbesteuer:
7.068,60
  Euro

- Ekst.-Ermäßigung gemäß § 35 EStG:
6.732,00
  Euro

= Effektive Gewerbesteuerbelastung:
336,60
  Euro

Prozentuale GewSt.-Durchschnittsbelastung:
0,463
  %

Zu dieser Berechnung...

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Dies ist die Mobilansicht des Rechners. Die Standardansicht (Desktop-Ansicht) enthält ggf. noch eine Verlaufstabelle. Diese ist auch im PDF-Dokument enthalten. Ein in der Mobilansicht erstellter Permanentlink kann auch an einem PC in der Standardansicht geöffnet werden und umgekehrt.

Mit dem Gewerbesteuer-Rechner berechnen Sie in Abhängigkeit der Rechtsform des Unternehmens sowie des Hebesatzes der Gemeinde die auf den Gewerbeertrag anfallende Gewerbesteuer (GewSt) gemäß Gewerbesteuergesetz (GewStG).

Die Höhe der Gewerbesteuer wird von den Gemeinden über den Hebesatz festgelegt und von diesen vereinnahmt. Der Besteuerung unterliegen praktisch alle Gewerbebetriebe, wobei je nach Rechtsform unterschiedliche Freibeträge gelten.

Während der jährliche Freibetrag bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften 24.500 Euro beträgt, gibt es für Kapitalgesellschaften keinen Freibetrag. Einen Spezialfall stellen u.a. juristische Personen des öffentlichen Rechts dar, für die ein Freibetrag von 5.000 Euro gilt.

Aufgrund möglicher Hinzurechnungen und Kürzungen wird der als Ausgangsbasis herangezogene Gewerbeertrag erhöht oder verringert und zudem auf volle Hundert Euro abgerundet, er kann jedoch nicht kleiner als null sein.

Verbleibt nach Abzug des Freibetrags noch ein positiver Betrag, so wird dieser zur Berechnung des Steuermessbetrags mit der Gewerbesteuer-Messzahl von 3,5 % multipliziert.

Der ermittelte Steuermessbetrag bildet wiederum die Grundlage, auf die der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde angewandt wird, um die tatsächliche Höhe der Gewerbesteuer zu berechnen.

Der Hebesatz wird von den Gemeinden festgelegt und beträgt mindestens 200 %. Vor allem größere Städte haben meist einen Hebesatz von mindestens 400 %.

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften bekommen seit 2020 bis zum 4-fachen des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet, d.h. für diese Gruppe stellt die Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von bis zu 400 % keine zusätzliche Belastung dar. Zuvor galt dies seit 2008 bereits bis zum 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags, so dass Hebesätze bis 380 % keine zusätzliche Belastung darstellten. Für Unternehmen dieser Rechtsform ermittelt der Gewerbesteuer-Rechner die sich ergebende effektive Gewerbesteuerbelastung, welche die Einkommensteuerermäßigung übersteigt.

Zudem nennt der Rechner die prozentuale Durchschnittsbelastung durch die Gewerbesteuer in Bezug auf den Gewerbeertrag unter Berücksichtung eines eventuellen Freibetrags und einer eventuellen Einkommensteuerermäßigung.

Kurzanleitung

Gewerbesteuer - Berechnung in BeispielenBeispiele

TIPP
Mit dem Rechner zur Mehrwertsteuer berechnen Sie Netto-, Brutto- oder Mehrwertsteuerbetrag, wenn eine der drei Größen gegeben ist.
Dieser Online-Rechner ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Arbeit - Einkommen - Steuer