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Abgeltungssteuerrechner

Der Rechner ermittelt die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte, die in Deutschland ab 2009 erhoben wird, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Kenndaten
Was berechnen?Markieren Sie den Wert, den Sie berechnen möchten
Kapitaleinkünfte vor Steuern:
Euro

Sparer-Pauschbetrag:
1.000 Euro (alleinstehend oder getrennte Veranlagung)

801 Euro (bis 2022 für Alleinstehende)

2.000 Euro (verheiratet, gemeinsame Veranlagung)

1.602 Euro (bis 2022 für Verheiratete)

anderer Freibetrag:

Euro

Kirchensteuer:
keine

8 % (Baden-Württemberg und Bayern)

9 % (übrige Bundesländer)

Ausländische Steuer:
Euro

Kapitaleinkünfte nach Steuern:
Euro

Ergebnis
Abgeltungssteuer:
489,00
  Euro

Solidaritätszuschlag:
26,89
  Euro

Kirchensteuer:
44,01
  Euro

Gesamtbelastung:
559,90
  Euro

Zu dieser Berechnung...

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Dies ist die Mobilansicht des Rechners. Die Standardansicht (Desktop-Ansicht) enthält ggf. noch eine Verlaufstabelle. Diese ist auch im PDF-Dokument enthalten. Ein in der Mobilansicht erstellter Permanentlink kann auch an einem PC in der Standardansicht geöffnet werden und umgekehrt.

Der Abgeltungssteuerrechner ermittelt anhand der zu versteuernden Kapitaleinkünfte die Höhe der Abgeltungssteuer mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den verbleibenden Kapitalertrag nach Steuern.

Die Abgeltungssteuer wird zum 1. Januar 2009 in Deutschland eingeführt und beträgt 25 Prozent der Kapitaleinkünfte.

Bei der Berechnung wird der Sparer-Pauschbetrag als Freibetrag berücksichtigt. Dieser beträgt 1.000 Euro (bis 2022: 801 Euro) bei Alleinstehenden und 2.000 Euro (bis 2022: 1.602 Euro) bei Verheirateten.

Entrichtete ausländische Steuern können angerechnet werden und mindern somit die deutsche Abgeltungssteuer.

Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von zur Zeit 5,5 Prozent in Bezug auf den Abgeltungssteuerbetrag.

Darüber hinaus wird für Angehörige einer Religionsgemeinschaft die Kirchensteuer fällig, die nochmals mit 8 oder 9 Prozent auf den Steuerbetrag zu Buche schlägt. Die Kirchensteuer führt jedoch gemäß § 32d (1) EStG zu einer geringfügigen Minderung der Abgeltungssteuer, da Kirchensteuer als Sonderausgabe abzugsfähig ist.

Der Abgeltungssteuerrechner ermöglicht auch die umgekehrte Berechnung, um aus einem gegebenen Kapitalertrag nach Steuern den ursprünglichen Kapitalertrag vor Steuer zu ermitteln.

Neben der absoluten Steuerschuld in Euro ermittelt der Rechner auch die durchschnittliche Belastung in Prozent in Bezug auf die zu versteuernden Kapitaleinkünfte.

Aufgrund des steuerfreien Sparer-Pauschbetrags liegt die durchschnittliche Belastung in der Regel unterhalb des Abgeltungssteuersatzes. Mit steigenden Kapitaleinkünften gleicht sich die durchschnittliche Belastung jedoch immer weiter dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an.

Kurzanleitung

Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge - Berechnung in BeispielenBeispiele

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Dieser Online-Rechner ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
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