Sparen mit Zinswachstum Steuerabzug einrechnenZinsen aus Kapitalanlagen unterliegen der Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge). Das betrifft auch Zuwachsspar-Anlagen. Der Zuwachssparen-Rechner (Zinsrechner für Staffelzinsen) kann den Steuerabzug im Rahmen der Kapitalertragsteuer deshalb gleich mit berücksichtigen – in beliebiger Höhe und für unterschiedliche Anlageprodukte. Wählen Sie dafür zunächst im Feld Zinseszins die Art der Zinsgutschrift und Versteuerung:
Steuersatz und FreibetragWählen Sie anschließend den Steuersatz für Ihre Zinsen. Setzen Sie dafür das Häkchen im Feld Steuersatz. Die Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge) sieht einen pauschalen Steuersatz von 25 Prozent vor, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Nur mit Soli ergibt sich dabei ein Gesamtsteuersatz von 26,375 Prozent. Dieser Steuersatz ist im Zuwachssparen-Rechner voreingestellt. Zuzüglich Kirchensteuer steigt der Steuersatz auf 27,819 Prozent für Baden-Württemberg und Bayern, bzw. auf 27,995 Prozent für alle übrigen Bundesländer. Die Kapitalertragsteuer sieht auch einen Freibetrag vor: Kapitalerträge bis 801 Euro pro Person und Jahr sind steuerfrei (1.602 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare). Der Zuwachssparen-Rechner kann einen entsprechenden Steuerfreibetrag gleich mit berücksichtigen. Voreingetragen sind die vollen 801 Euro; der Betrag kann beliebig geändert werden, z.B. wenn Sie Ihren Freibetrag auf verschiedene Geldanlagen aufteilen. Hinweis: Möchten Sie ohne Steuerabzug rechnen, entfernen Sie einfach das Häkchen aus dem Feld Steuersatz. Der Zuwachssparen-Rechner rechnet dann ohne Steuern. Lesen Sie weiter: Kapitalertragsteuer mindert den Zinseszins ONLINE-FINANZRECHNER
|
||