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Kapital als Tagesgeld anlegen

Einlagensicherheit

Innerhalb der Europäischen Union sind per EU-Richtlinie alle Banken verpflichtet, die Einlagen ihrer Kunden zu sichern. Dazu zählen auch Guthaben auf Tagesgeldkonten.

In Deutschland existiert dafür ein mehrstufiges Einlagensicherungssystem. Über die gesetzliche Einlagensicherung sind zunächst Kundengelder, darunter auch Tagesgeldeinlagen, bis 100.000 Euro vollumfänglich geschützt. Dieser Betrag gilt EU-weit für alle Banken als Mindestanforderung an die Einlagensicherheit.

Praktisch alle deutschen Banken schützen Kundengelder auch weit darüber hinaus über freiwillige Sicherungsmaßnahmen. Hierzu gehören die Einlagensicherungsfonds der Banken-Bundesverbände. Die Einlagensicherheit garantiert hier bis zu einer bestimmten Sicherungsgrenze, die von Bank zu Bank unterschiedlich hoch sein kann. Seit 2015 liegt die Sicherungsgrenze bei 20 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank; bei einem maßgeblich haftenden Eigenkapital von 2,5 Milliarden Euro sind das 500 Millionen Euro, pro Anleger.

Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie Sparkasse hingegen betreiben Institutssicherung und garantieren darüber für Kundengelder ohne betragliche Begrenzung.

Somit ist Tagesgeld in der Regel eine sehr sichere Geldanlage. Grundsätzlich sollten sich Anleger dennoch vor der Eröffnung von Konten aller Art, einschließlich Tagesgeld, bei Ihrer Bank genau informieren, welchem Einlagensicherungssystem das Institut tatsächlich angeschlossen ist und bis zu welcher Höhe die Einlagensicherheit konkret besteht.

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Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Tagesgeld - Steuer - Effektivzins