Einlagensicherung der Genossenschaftsbanken, Volksbanken und RaiffeisenkassenMitgliedsbanken des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) verfügen über eine besondere Sicherungseinrichtung um die Einlagen ihrer Kunden abzusichern. Hierin inbegriffen sind neben den Volksbanken und Raiffeisenbanken auch Spar- und Darlehenskassen, kirchliche Kreditgenossenschaften, PSD-Banken, Sparda-Banken, genossenschaftliche Zentralbanken und Hypothekenbanken sowie auch sonstige Spezialinstitute der "genossenschaftlichen FinanzGruppe" wie die Bausparkasse Schwäbisch Hall. Sofern eine Mitgliedsbank in Schwierigkeiten gerät, greift zunächst ein Institutsschutz, indem die betreffende Bank so gestützt wird, dass Sie sämtlichen Verpflichtungen nachkommen kann. Sollte dies nicht ausreichen, erfolgt in einer zweiten Stufe die Entschädigung der Anleger selbst, wobei sämtliche Kundeneinlagen in vollem Umfang geschützt sind. Die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken stellt das weltweit älteste ausschließlich privat finanzierte Sicherungssystem für Banken dar und besteht seit dem Jahre 1934. Aufgrund des angewandten Institutsschutzes ist es dabei noch nie zu einem Entschädigungsfall für Spareinlagen gekommen, so dass noch kein Kunde einen Verlust seiner Einlagen erlitten hat. ONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Finanzierung des Einlagensicherungsfonds Einlagensicherungssystem der Sparkassen Einlagensicherung der Genossenschaftsbanken, Volksbanken und Raiffeisenkassen |
||||