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Kapital als Tagesgeld anlegen

Keine Mindesteinlage

Ein gutes Tagesgeldkonto sollte nicht mit einer Mindesteinlage verbunden sein.

Eine Mindesteinlage stellt ein Minimalguthaben dar, das der Anleger nicht unterschreiten sollte, weil sich die Kontokonditionen sonst verschlechtern oder der Anleger nicht mehr uneingeschränkt von den Kontokonditionen profitieren kann. Beim Tagesgeldkonto könnte dies etwa bedeuten, dass die kostenlose Kontoführung entfällt oder der Anleger eine deutlich schlechtere oder gar keine Guthabenverzinsung erhält.

Eine solche Mindesteinlage stellt eine Einschränkung der Flexibilität des Anlegers dar. Tagesgeldkonten sind somit deutlich attraktiver, wenn keine Mindesteinlage gefordert wird.

Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihr Tagesgeldkonto nicht nur anfangs auf eine Mindesteinlage verzichtet, sondern auch später noch. Oft bieten Tagesgeldkonten besonders gute Konditionen für Neukunden (zum Beispiel einen Garantiezins). Nach einem viertel bis halben Jahr wird man dann allerdings zum Bestandskunden und erhält die normalen Konditionen, häufig mit nach Guthaben gestaffeltem Zins. Diese Zinsstaffel (oder Zinstreppe) sollte keine Mindesteinlage bedingen, also auch schon bei niedrigem Guthaben einen akzeptablen Zins ausweisen.

Ein Tagesgeldkonto wirbt mit "Keine Mindesteinlage!", bietet aber unter einer bestimmten Mindesteinlage keine Zinsen. Wie ist das möglich?

Hier besteht eine Doppeldeutigkeit. "Keine Mindesteinlage" kann sich auch auf das Konto selbst beziehen: Es ist keine Mindesteinlage erforderlich, um das Tagesgeldkonto überhaupt zu eröffnen und zu führen, unabhängig von den Konditionen.

Das ist eigentlich eine selbstverständliche Eigenschaft von Tagesgeldkonten, weil es hier in der Regel keine Kündigungsfristen gibt, das Kontoguthaben also in vollem Umfang täglich verfügbar ist und bei Bedarf auch vollständig überwiesen bzw. abgezogen werden kann, während das Konto weiter läuft. Für Anleger ist dies natürlich ein weiterer positiver Aspekt, der die Flexibilität des Tagesgeldkontos unterstreicht, weshalb es naheliegend ist, auch damit zu werben.

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Tagesgeld - Steuer - Effektivzins