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Was sich zum Jahreswechsel ändert

Minijobgrenze und Mindestlohn 2024

Die Minijobgrenze und der Mindestlohn werden 2024 angepasst.

Die Geringfügigkeitsgrenze oder Minijobgrenze 2024 steigt auf 538 Euro monatlich von zuvor 520 Euro. Arbeitsverhältnisse mit einem Entgelt bis zu diesem Betrag gelten als sogenannter Minijob bzw. geringfügige Beschäftigung.

Auch der gesetzliche Mindestlohn 2024 steigt auf 12,41 Euro pro Stunde von zuvor 12,00 Euro. Durch die gleichzeitige Anhebung von Minijobgrenze und Mindestlohn bleibt die maximal mögliche Arbeitszeit in Minijobs nahezu gleich. Diese beträgt 43,35 Stunden pro Monat ( = 538 Euro/Monat geteilt durch 12,41 Euro/Stunde).

Der Mindestlohn gilt übrigens für fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis auf wenige Ausnahmen. Keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben lediglich Auszubildende, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, ehrenamtlich Tätige sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung.

Der Mindestlohn gilt hingegen auch für Beschäftigte in Privathaushalten sowie generell auch für Schüler und Studenten ab 18 Jahren, die einem Nebenjob nachgehen sowie auch für Rentner.

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