Was sich zum Jahreswechsel ändert Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag 2024Die auf Einkommen fällige Steuer wird durch den Einkommensteuertarif bestimmt und regelmäßig angepasst. EinkommensteuerDer Einkommensteuertarif wird auch für 2024 angepasst, um inflationsbedingte Preissteigerungen auszugleichen. Dies bedeutet, dass betragsmäßig weniger Steuern anfallen. Die Anpassung des Einkommensteuertarif beinhaltet auch eine Erhöhung des steuerfreien Grundfreibetrags für 2024 auf 11.604 Euro von zuvor 10.908 Euro. Detaillierte Aufstellung zum Grundfreibetrag SolidaritätszuschlagDie Freigrenze beim Solidaritätszuschlag, kurz Soli, steigt 2024 wie geplant auf 18.130 Euro von zuvor 17.543 Euro. Dieser Betrag bezieht sich auf die fällige Einkommensteuer. Wer also im Jahr 2024 mit seiner Einkommensteuer unterhalb der Freigrenze liegt, ist vom Solidaritätszuschlag befreit. Für diejenigen, die über der Freigrenze liegen, fällt der Solidaritätszuschlag jedoch auf die gesamte Einkommensteuer an und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Anteil. Für zusammen veranlagte Ehepartner gilt die doppelte Freigrenze in Höhe von 36.260 Euro. Ausgenommen von der Freigrenze sind Kapitalerträge, die im Rahmen der Abgeltungssteuer versteuert werden. Diese unterliegen auch weiterhin immer dem Solidaritätszuschlag, sofern diese den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Lesen Sie weiter: Sozialversicherungswerte 2024 ONLINE-FINANZRECHNER
|
||||||