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Was sich zum Jahreswechsel ändert

Kinder 2024

Anhand einer Günstigerprüfung gewährt das Finanzamt für jedes Kind entweder Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag.

Kindergeld

Wie bereits ab dem Jahr 2023 beträgt das Kindergeld auch im Jahr 2024 einheitlich 250 Euro pro Kind und Monat. Die führere Staffelung nach dem ersten, zweiten, dritten und vierten Kind entfällt.

Kinderfreibetrag

Der jährliche Kinderfreibetrag im engeren Sinn steigt für das Jahr 2024 auf 6.612 Euro, zuzüglich 2.928 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes. In der Summe ergibt sich also ein Gesamt-Kinderfreibetrag von 9.540 Euro.

Ursprünglich war für 2024 eine Erhöhung auf zusammen nur 9.312 Euro vorgesehen, davon 6.384 Euro als eigentlicher Kinderfreibetrag und 2.928 Euro Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.

Detaillierte Aufstellung zum Kinderfreibetrag im zeitlichen Verlauf

Ausbildungsfreibetrag

Auch für 2024 wird wie bereits im Jahr zuvor ein Ausbildungsfreibetrag von jährlich 1.200 Euro gewährt. Der Ausbildungsfreibetrag kann geltend gemacht werden, wenn Elterm Ihre Kinder während der Berufsausbildung finanziell unterstützen.


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