![]() Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge Kapitaleinkünfte nach Steuern berechnenBei Eheleuten besteht gewöhnlich eine gemeinsame Steuerveranlagung. Daher profitieren Ehepartner von einem gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag von 1.602 Euro, der für sie steuerfrei ist. Durch die gemeinsame Veranlagung werden die Kapitaleinkünfte beider Ehepartner zusammen betrachtet. Man spricht daher auch von Zusammenveranlagung. Für die Besteuerung bei Zusammenveranlagung ergibt sich meist ein Steuervorteil gegenüber der Einzelveranlagung. BeispielDas Ehepaar Fischer aus Nordrhein-Westfalen verfüge im Veranlagungszeitraum 2009 über Zinseinnahmen vor Steuern in Höhe von 3.500 Euro. Aufgrund der Zusammenveranlagung profitieren sie von dem gemeinsamen steuerfreien Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.602 Euro. Wie hoch sind die verbleibenden Kapitaleinkünfte nach Steuern, also nach Abzug der Abgeltungssteuer sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer? Wie groß ist der prozentuale Anteil der Steuerbelastung durch die Abgeltungssteuer? BerechnungZur Berechnung sind im Abgeltungssteuerrechner die folgenden Einstellungen vorzunehmen.
(*) Personennamen sind frei erfunden und beziehen sich nicht auf real existierende Personen. Eine eventuelle Übereinstimmung mit Namen realer Personen ist nicht beabsichtigt und wäre rein zufällig. Lesen Sie weiter: Erforderliche Kapitalerträge vor Steuern berechnen ONLINE-FINANZRECHNER
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