![]() Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge Erforderliche Kapitalerträge vor Steuern berechnenMöchte man Kapitaleinkünfte in einer bestimmten Höhe erzielen, muss ab sofort immer die Abgeltungssteuer berücksichtigt werden. Während die Steuerbelastung speziell für Zinseinkünfte mit der neuen Abgeltungssteuer im Vergleich zur früheren Zinsabschlagssteuer leicht gesunken ist, sieht es bei Kapitalerträgen aus Kursgewinnen anders aus. Die bisherige Spekulationsfrist von einem Jahr, nach deren Ablauf Kursgewinne steuerfrei waren, fällt nämlich weg. Somit stellt sich die Frage, wie hoch die Kapitalerträge vor Steuern sein müssen, um nach Steuern noch eine bestimmte Summe an verbleibenden Kapitaleinkünften erzielt zu haben. BeispielHerr Huber aus Baden-Württemberg möchte im Jahre 2009 Kapitalerträge nach Steuern in Höhe von 5.000 Euro realisieren. Bei der Berechnung muss Herr Huber die Abgeltungssteuer sowie den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer berücksichtigen. Da er alleinstehend ist, beträgt für ihn der steuerfreie Sparer-Pauschbetrag 801 Euro. Wie hoch müssen die angestrebten Kapitalerträge von Herrn Huber vor Steuern sein, damit nach Steuern noch 5.000 Euro für ihn übrig bleiben? BerechnungZur Berechnung sind im Abgeltungssteuerrechner die folgenden Einstellungen vorzunehmen.
(*) Personennamen sind frei erfunden und beziehen sich nicht auf real existierende Personen. Eine eventuelle Übereinstimmung mit Namen realer Personen ist nicht beabsichtigt und wäre rein zufällig. ÜBERSICHT
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