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Wertpapiere der Bundesrepublik Deutschland

2013 – Aus für reine Privatanleger-Bundeswertpapiere

Auf Beschluss des Bundesfinanzministeriums wurde der Verkauf der explizit an Privatanleger gerichteten Bundeswertpapiere mit dem Jahreswechsel 2012/2013 eingestellt: Sie waren für den Bund unwirtschaftlich geworden.

Folgende Bundeswertpapiere sind diesem Beschluss zum Opfer gefallen:

Alle drei Arten von Bundeswertpapieren konnten Anleger bis 2012 direkt bei der Finanzagentur kaufen und dort in kostenfreien Schuldbuchkonten verwalten. Diese Bundeswertpapiere waren (bzw. sind im Fall von Restbeständen) nicht im Börsenhandel und stellten für Privatanleger damit zwar keine renditestarken, dafür aber sehr sichere Geldanlagen dar. Mit diesen drei Arten von Bundeswertpapieren sind ab 2013 nun alle die Bundeswertpapiere entfallen, die speziell für Privatanleger zugeschnitten waren.

Der Grund: Sie rentierten sich nicht mehr. Die Niedrigzinsphase hat auch vor den Bundeswertpapieren nicht Halt gemacht. Das Privatkundengeschäft war dadurch massiv zurück gegangen; Tagesanleihe, Finanzierungsschätze und selbst Bundesschatzbriefe waren für Privatanleger einfach nicht mehr attraktiv. Schon 2012 finanzierten Privatanleger nicht einmal mehr ein Prozent der Staatsschulden. Die übrigen 99 Prozent deckten dagegen Großinvestoren. Das Privatkundengeschäft war damit für den Bund rundweg unwirtschaftlich geworden.

Fast parallel dazu wurde außerdem der Direktverkauf von Bundesobligationen aufgegeben: Hier konnten Anleger früher die jeweils neueste Serie direkt über die Finanzagentur erwerben. Dieser Service wurde bereits im September 2012 eingestellt.

Wie können Privatanleger noch in Bundeswertpapiere investieren?

Für laufende Bundeswertpapiere besteht Bestandsschutz. Wer noch Bundesschatzbriefe besitzt, kann diese also bis zu ihrer Fälligkeit weiter halten; die letzten laufen 2019 aus. Wer noch Anteile der Tagesanleihe besitzt, kann diese sogar unbegrenzt lange weiter halten. Beide Wertpapierarten können wie zuvor in den kostenlosen Schuldbuchkonten, die die Finanzagentur zur Verfügung stellt, verwaltet werden.

Alle börsengehandelten Bundeswertpapiere (Bundesschatzanweisungen, Bundesobligationen und Bundesanleihen sowie die inflationsindexierten Varianten) werden weiter ausgegeben. Gleiches gilt für die Unverzinslichen Schatzanweisungen. Diese Bundeswertpapiere stehen interessierten Privatanlegern nach wie vor offen. Sie können jederzeit über Banken, Sparkassen oder Direkt-Broker erworben werden. Dabei sind allerdings entsprechend Börsengebühren zu berücksichtigen, sowie Depotgebühren, denn diese Bundeswertpapiere können nicht mehr in den kostenlosen Schuldbuchkonten der Finanzagentur verwaltet werden.

Lesen Sie weiter: 2013 – Bundesfinanzagentur stellt kostenlose Schuldbuchkonten ein


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