Saarland und Hessen erhöhen GrunderwerbsteuerZum 1. Januar 2013 erhöhen weitere Bundesländer die Grunderwerbsteuer, die beim Erwerb von Immobilien und Grundstücken anfällt. Lange vorbei sind die Zeiten, in denen die Grunderwerbsteuer bundeseinheitlich geregelt bei 3,5 Prozent lag. Mittlerweile können die Bundesländer den Grunderwerbsteuersatz selbst festlegen, wovon intensiv Gebrauch gemacht wird und sich immer als Steuererhöhung darstellt. So setzt sich nun zum 1. Januar 2013 das Saarland mit einer Grunderwerbsteuer von 5,5 Prozent an die Spitze. Das Saarland hat damit die bundesweit höchste Grunderwerbsteuer. Auch in Hessen wird die Grunderwerbsteuer zum 1. Januar 2013 erhöht, hier begnügt man sich aber immerhin mit 5,0 Prozent. Bereits im Laufe des Jahres 2012 haben auch andere Bundesländer die Grunderwerbsteuer auf 5,0 Prozent angehoben, so beispielsweise in Berlin, wo dieser Steuersatz bereits ab 1. April 2012 gilt, und in Mecklenburg-Vorpommern, wo ab 1. Juli 2012 die fünf Prozent gelten. Davor haben Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt jeweils am 1. März 2012 auf 5,0 Prozent erhöht. Schon längere Zeit bei fünf Prozent Grunderwerbsteuer liegen die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Mit 4,5 Prozent nur wenig darunter liegen zur Zeit noch die Hansestädte Hamburg und Bremen. Lediglich in Bayern und in Sachsen ist man noch bei 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer.
Alle Änderungen wurden im Rechner zur Grunderwerbsteuer hinterlegt, mit dem Sie die anfallende Steuer für Ihren Immobilien- oder Grundstückskauf berechnen können. ONLINE-FINANZRECHNER
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