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Grundsteuer berechnen
Der neue Rechner zur Grundsteuer berechnet die
für ein Grundstück anfallende jährliche Grundsteuer (GrSt) anhand von Einheitswert, Grundstücksart, Grundsteuermesszahl und Hebesatz der Gemeinde.
Über die
Grundsteuer wird das Eigentum an einem Grundstück mitsamt Bebauung besteuert.
Die Einnahmen aus der Grundsteuer kommen der Gemeinde zu Gute, in der das jeweilige
Grundstück liegt. Die Gemeinden haben zudem durch die Festlegung des
Hebesatzes
selbst Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer.
Je nach Art des Grundstücks und Bebauung gelten unterschiedliche
Grundsteuer-Messzahlen,
die als Promillesätze bezogen auf den Einheitswert
ausgedrückt werden.
Diese liegen in den alten Bundesländern zwischen 2,6 ‰ und 6,0 ‰. Für die neuen Bundesländer sowie für Altbauten mit Fertigstellung bis 31. März 1924 gelten abweichende Regelungen.
Die Grundsteuer wird berechnet, indem der per Einheitswertbescheid des Finanzamts festgesetzte Einheitswert mit der Grundsteuer-Messzahl multipliziert wird. Das Ergbnis nennt sich Steuermessbetrag. Dieser Steuermessbetrag bildet wiederum die Grundlage, auf welcher der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde angewandt wird, um die tatsächliche Höhe der jährlichen Grundsteuer zu berechnen.
Man unterscheidet zwischen der Grundsteuer A (für "agrarisch", Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft) und der Grundsteuer B (für "baulich", bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude), jedoch ist die Berechnung ausgehend vom Einheitswert für beide Grundsteuerarten identisch, so dass sich der Grundsteuer-Rechner auch für beide eignet.
Der Grundsteuer-Rechner berechnet die für ein Grundstück anfallende jährliche Grundsteuer (GrSt) anhand von Einheitswert, Grundstücksart, Grundsteuermesszahl und Hebesatz der Gemeinde.