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Stundenlohnrechner mit Sonderzahlungen
Mit dem Stundenlohnrechner können nun auch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld
mit in die Berechnung des Stundenlohns einbezogen werden.
Oftmals erhalten Arbeitnehmer neben ihrem regulären monatlichen oder wöchentlichen
Lohn oder Gehalt noch bestimmte jährliche Sonderzahlungen.
Solche Sonderzahlungen können beispielsweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder
Jahresboni sein.
Möchte man seinen rechnerischen Stundenlohn berechnen, so macht es Sinn, auch
derartige Sonderzahlungen mit in die Berechnung einzubeziehen.
Die Sonderzahlung bezieht sich dabei immer auf das gesamte Jahr und wird rechnerisch auf
die Jahresstundenzahl umgelegt und so in den Stundenlohn eingerechnet.
Neben dem Begriff "Sonderzahlung" sind auch andere Bezeichnungen üblich wie
beispielsweise besondere Zuwendung, einmalige Zuwendung, Einmalzahlung oder
Sonderzuwendung. Hierbei handelt es sich meist um Weihnachtsgeld,
Urlaubsgeld, Bonuszahlungen oder Prämien, die einmal im Jahr als zusätzliches
Arbeitsentgelt ausbezahlt werden.
Erhalten Sie im Jahresverlauf mehrere dieser Sonderzahlungen, addieren Sie
diese innerhalb des Jahres anfallenden Sonderzuwendungen auf und tragen den
Summenwert im Stundenlohnrechner als jährliche Sonderzahlungen ein.
Achten Sie hierbei darauf, dass Sie entweder mit Brutto- oder mit Nettobeträgen
rechnen. D.h. wenn Sie das reguläre, regelmäßige Arbeitsentgelt als Bruttobetrag
angeben, tragen Sie auch die Sonderzahlung als Bruttobetrag in den Rechner ein
und erhalten dann den rechnerischen Bruttostundenlohn.
Natürlich ist auch mit Sonderzahlungen die Berechnung in umgekehrter Richtung möglich,
wobei Sie den rechnerischen (nicht den ggf. vertraglich vereinbarten) Stundenlohn
vorgeben und dann wahlweise den regulären Jahres-, Monats- oder Wochenlohn berechnen
oder alternativ die Anzahl der Arbeitsstunden.
Der Stundenlohnrechner berechnet wahlweise den Stundenlohn, das Monatsgehalt oder die wöchentlichen Arbeitsstunden, wenn die jeweils anderen Werte gegeben sind.