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30/360 - Deutsche Zinsmethode (30E/360)

Die Deutsche Zinsmethode sieht vor, dass jeder Monat mit 30 Zinstagen und ein gesamtes Jahr mit 360 Zinstagen gerechnet wird.

Somit werden Monate, die als ganzes zwischen Anfangsdatum und Enddatum des Zinszahlungszeitraums liegen, unabhängig von ihrer tatsächlichen Tageanzahl mit je 30 Tagen gezählt.

Wenn ein Monat 31 Tage hat, ist der 31. Kalendertag kein Zinstag. Sofern der Beginn oder das Ende des Zeitraums auf den 31. eines Monats fällt, so wird dieser wie der 30. Kalendertag behandelt.

Für den Februar gilt dabei folgende Regelung: Endet das Geschäft am 28. Februar, bzw. im Schaltjahr am 29. Februar, so werden die Zinsen auch nur bis zu diesem Tag berechnet. Geht das Geschäft hingegen über den Februar hinaus, so wird der Februar wie jeder Monat mit 30 Tagen veranschlagt.

Um den Anteil am Jahreszinssatz zu ermitteln, wird die Summe der ermittelten Zinstage schließlich durch 360 geteilt.

Als Abkürzung für die Deutsche Zinsmethode – oder auch Deutsche kaufmännische Zinsmethode – ist die Bezeichnung 30/360 bzw. 30E/360 gebräuchlich.

Die Methode wird in Deutschland u.a. bei Sparbüchern und Termingeldern angewandt.

Statt von Zinsmethode spricht man auch von Zinsberechnungsmethode oder Zinsusance.

Lesen Sie weiter: act/360 - Eurozinsmethode (Französische Zinsmethode)


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