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GEZ – der neue Rundfunkbeitrag löst die alte Rundfunkgebühr ab

Die GEZ vereinfacht die Gebührenordnung. Zum 1. Januar 2013 geht der neue Rundfunkbeitrag an den Start.

Mit dem Rundfunkbeitrag (bisher Rundfunkgebühr) werden die öffentlich-rechtlichen Sender finanziert. Bislang richtete sich die Gebühr nach Art und Anzahl der Geräte, die jeder einzelne zum Empfang bereit hielt. Dabei unterschied die GEZ nach Radios, Fernsehern, sowie neuartigen Rundfunkgeräten (Handys, Smartphones und internetfähige Computer).

Diese Unterscheidung wurde zunehmend schwierig, weil immer mehr multifunktionale Geräte den Markt erobern. Zudem verfügt mittlerweile ohnehin praktisch jeder Haushalt über diverse empfangsbereite Geräte. Deshalb führt die GEZ nun ein neues, zeitgemäßeres und einfacheres Gebührenmodell ein: Den Rundfunkbeitrag.

Eine Wohnung, ein Rundfunkbeitrag

Der neue Rundfunkbeitrag wird in Form einer Haushaltspauschale erhoben. Pro Wohnung ist ein gemeinsamer Beitrag an die GEZ zu entrichten, in Höhe von 17,98 Euro im Monat. Dabei ist es gleich, wie viele Personen in der Wohnung leben, wie alt sie sind, und welche Geräte sie besitzen – einer zahlt, alle anderen sind damit gebührenbefreit.

Der Rundfunkbeitrag entspricht der Gebühr, die zuvor für Fernseher galt. Die GEZ schlägt also nicht auf. Besonders Familien und WGs werden dadurch entlastet, denn sie müssen künftig keine Mehrfachzahlungen mehr leisten. Haushalte, die bisher auf Fernseher oder sogar jegliche empfangsbereiten Geräte verzichtet haben, verlieren hingegen ihren Sparvorteil – auch sie müssen künftig den vollen Rundfunkbeitrag entrichten.

Beitragsstaffelung für Unternehmen

Für Unternehmen und Institutionen ist der Rundfunkbeitrag ebenfalls geräteunabhängig und richtet sich statt dessen nach der Anzahl der Mitarbeiter pro Betriebsstätte: Je mehr Mitarbeiter und Betriebsstätten, desto höher der Beitrag. Besonders günstig kommen dabei Kleinunternehmen weg, die (bei einer einzigen Betriebsstätte mit bis zu acht Mitarbeitern) monatlich nur noch einen Drittelbeitrag in Höhe von monatlich 5,99 Euro an die GEZ zu zahlen brauchen.

Für Geschäftsfahrzeuge fallen allerdings zusätzliche Beiträge an (5,99 Euro pro Fahrzeug), wobei ein Fahrzeug pro Betriebsstätte vom Rundfunkbeitrag freigestellt ist.

Eine Ausnahme gilt für Selbständige, die ihre Betriebsstätte in der eigenen Wohnung führen: Wird die Wohnungspauschale schon gezahlt, ist die Betriebsstätte damit beitragsfrei. Allerdings sind im Gegenzug alle Geschäftsfahrzeuge gebührenpflichtig.

Ermäßigung und Befreiung

Menschen mit Behinderung, die das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis tragen, sind künftig nicht mehr vom Rundfunkbeitrag freigestellt. Sie zahlen einen ermäßigten Beitrag von monatlich 5,99 Euro.

Wer Sozialleistungen bezieht, kann bei der GEZ hingegen weiterhin Befreiung beantragen. Gleiches gilt für Menschen mit Taubblindheit und Empfänger von Blindenhilfe. Saisonunternehmen, die mehr als drei Monate in Folge geschlossen haben, können sich für diese Zeit vom Rundfunkbeitrag freistellen lassen.

Abmeldung schriftlich beantragen

Falls Sie den neuen Rundfunkbeitrag nicht mehr zu zahlen brauchen (etwa, weil ihn schon ein Mitbewohner zahlt), müssen Sie Ihre Abmeldung aktiv bei der GEZ beantragen. Den Abmeldungsantrag richten Sie schriftlich an die GEZ, 50439 Köln. Geben Sie dabei Ihre Teilnehmernummer an, sowie die Teilnehmernummer dessen, der künftig den Rundfunkbeitrag für Ihre Wohnung übernimmt.

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