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Neue Beitragsgrenzen bei der Sozialversicherung

2013 steigen die Beitragsgrenzen der Sozialversicherung um bis zu 200 Euro auf Monatsbasis. Damit erhöht sich das beitragspflichtige Einkommen bei der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Die Beitragsgrenzen werden anhand der Einkommensentwicklung in Deutschland jedes Jahr neu ermittelt. Nach ihnen richten sich beispielsweise die Höchstbeiträge zur Sozialversicherung, sowie die Einkommenshöhe, ab der sich Arbeitnehmer privat krankenversichern können. Da die Durchschnittseinkommen im betreffenden Zeitraum gestiegen sind, steigen auch die Beitragsgrenzen. Folgende Rechengrößen gelten 2013 für die Sozialversicherung:

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet das Bruttoeinkommen, bis zu dem höchstens Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleiben beitragsfrei. Für die einzelnen Sozialversicherungen gelten verschiedene Beitragsbemessungsgrenzen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 3.825 Euro monatlich im Jahr 2012 auf 3.937,50 Euro im Jahr 2013. Dieser Wert gilt für alle Bundesländer gleichermaßen.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze dagegen in den alten Bundesländern von 5.600 Euro (2012) auf 5.800 Euro monatlich (2013), und in den neuen Bundesländern von 4.800 Euro (2012) auf 4.900 Euro (2013).

Noch einmal andere Werte gelten für die Knappschaftliche Rentenversicherung. Hier steigt die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern von 6.900 Euro (2012) auf 7.100 Euro monatlich (2013), in den neuen Bundesländern von 5.900 Euro (2012) auf 6.050 Euro (2013).

Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze markiert das jährliche Bruttoeinkommen, oberhalb dessen Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Wessen Jahreseinkommen oberhalb dieser Grenze liegt, kann sich wahlweise freiwillig gesetzlich krankenversichern, oder eine private Krankenversicherung abschließen.

Die Versicherungspflichtgrenze wird in allen Bundesländern von 50.850 Euro (2012) auf 52.200 Euro Jahreseinkommen im Jahr 2013 angehoben.

Ausnahme: Für alle, die am 31.12.2002 über der Versicherungspflichtgrenze lagen und zu diesem Zeitpunkt privatversichert waren, richtet sich die Versicherungspflichtgrenze weiterhin nach der Beitragbemessungsgrenze. Sie steigt damit von 45.900 Euro (2012) auf 47.250 Euro Jahreseinkommen im Jahr 2013.

Bezugsgröße der Sozialversicherung

Die Bezugsgröße dient in der Sozialversicherung als Basis für die Berechnung weiterer Einkommensgrenzen. So ist beispielsweise eine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, sofern deren Einkommen unter einem Siebtel der Bezugsgröße liegt. Auch die Rentenversicherungsbeiträge von Selbständigen richten sich nach der Bezugsgröße.

Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Bezugsgröße der Sozialversicherung 2013 bundeseinheitlich auf 2.695 Euro im Monat (gegenüber 2.625 Euro im Vorjahr).

Dieselbe Bezugsgröße gilt auch für die Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern steigt die Bezugsgröße dagegen 2013 von 2.240 Euro im Vorjahr auf nun 2.275 Euro.

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