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Geliehenes Geld – Kredite und Darlehen

Bonität und Sicherheiten: Voraussetzung für Kredite und Darlehen

Banken verleihen nur dann Kapital, wenn sie sicher sind, dass der Kreditnehmer es vertragsgemäß zurückzahlen kann. Wer einen Kredit oder ein Darlehen aufnehmen will, muss deshalb über ausreichend Bonität verfügen und oft noch zusätzliche Sicherheiten stellen.

Die erste Voraussetzung für die Gewährung eines Kredits oder Darlehens ist die grundsätzliche Kreditfähigkeit eines Kunden: Kredite und Darlehen erfordern einen rechtswirksamen Vertrag. Um den abschließen zu können, muss der Kreditnehmer volljährig und voll geschäftsfähig sein. Bei Unternehmen muss zusätzlich eine Vertretungsbefugnis vorhanden sein.

Bonität als Voraussetzung für den Kreditabschluss

Die zweite Bedingung für die Kredit- bzw. Darlehensaufnahme ist die Kreditwürdigkeit, oder Bonität – die Einschätzung also, dass der Kreditnehmer wirtschaftlich in der Lage und auch willens ist, das geliehene Kapital (samt Zinsen) zurückzuzahlen.

Um die Kreditwürdigkeit zu beurteilen, führen Banken Bonitätsprüfungen durch. Dabei holen sie eine detaillierte Wirtschaftsauskunft über ihre Kunden ein, sowohl hinsichtlich des Zahlungsverhaltens als auch über die finanzielle Gesamtsituation (Schufa-Abfrage). Die Informationen werden statistisch ausgewertet, woraus sich die Bonität als Wahrscheinlichkeit für die zukünftige Zahlungsfähigkeit und den Zahlungswillen eines Kunden ableiten lässt.

Auf diese Weise versuchen Banken, das Zahlungsausfallrisiko minimieren. Dazu sind sie sogar gesetzlich verpflichtet, wie auch dazu, sich über die Finanzlage ihrer Kredit- und Darlehensnehmer auf dem Laufenden zu halten. Von der Kreditwürdigkeit hängt zudem oft die Höhe der Kreditzinsen ab: Je höher das Ausfallrisiko, desto höheren Zins verlangt die Bank. Reicht die Bonität nicht aus, gibt die Bank keinen Kredit.

Bestellung von Sicherheiten

Da die Bonität nur ein Maß für die Zahlungswahrscheinlichkeit ist, verlangen Banken oft zusätzlich konkrete Sicherheiten für Kredite und Darlehen, die zum Tragen kommen, falls der Kreditnehmer unerwartet doch in Zahlungsschwierigkeiten kommt. Die Besicherung hängt von der Art, dem Umfang und der Laufzeit des Kredits oder Darlehens ab und wird vertraglich vereinbart.

Bei Ratenkrediten an Privatkunden ist z.B. die Vereinbarung einer Lohn- und Gehaltsabtretung üblich, bei Bestellungen im Versandhandel der Eigentumsvorbehalt durch den Verkäufer. Bei Autofinanzierungen kann eine Sicherungsübereignung (des auf Kredit angeschafften Fahrzeugs an die kreditgebende Bank) vereinbart, und bei Bau- und Immobiliendarlehen eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden (→ Hypothekendarlehen).

Länger laufende Darlehen, gerade Immobiliendarlehen, werden regelmäßig über Lebens- bzw. Restschuldversicherungen abgesichert, welche die noch ausstehende Schuld begleichen, falls dem Kreditnehmer etwas zustoßen sollte.

Solche Versicherungen sind oft freiwillig – außer bei Krediten ohne Bonitätsprüfung, die teure Versicherungen fordern, weil der Kreditgeber von einem hohen Ausfallrisiko ausgehen muss. Überlegen Sie daher objektiv, ob Sie eine entsprechende Versicherung wollen und brauchen. Sie ändert meist nichts an der Bonitätseinstufung und verringert daher nicht den zu zahlenden Zins. Sie sichert in jedem Fall die Angehörigen ab (gerade bei Immobilien- und Baudarlehen absolut sinnvoll), verursacht aber auch zusätzliche Kosten, die, da freiwillig, nicht mit im Effektivzins ausgewiesen sein müssen.

Wenn, ist es meist deutlich günstiger, die Versicherung direkt bei einer Versicherungsgesellschaft abzuschließen, als über die Bank. Letztere kassiert dafür nämlich Provision, was einer der Gründe ist, weshalb Banken entsprechende Versicherungen gerne wärmstens empfehlen.

Lesen Sie weiter: Kredit- und Darlehenskosten


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Kredit - Darlehen - Finanzierung - Effektivzins