![]() Bausparvertrag Bausparvertrag mit WohnungsbauprämieBausparverträge werden vom Staat durch Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie bezuschusst. Das erhöht ihre Rendite. Welche Zuschüsse ein Bausparer erhält, hängt jedoch von seinem Einkommen ab. Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 17.900 Euro (Ledige), bzw. 35.800 Euro (gemeinsam veranlagte Ehepartner), sofern der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen in den Bausparvertrag einzahlt. Näheres zur Arbeitnehmersparzulage erfahren Sie im nächsten Beispiel. Wohnungsbauprämie kann jeder Bausparer erhalten, der mindestens 16 Jahre alt und in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig ist, und dessen zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (Ledige), bzw. 51.200 Euro (Ehepaare) nicht übersteigt. Die Wohnungsbauprämie fördert die Vermögensbildung zwecks Anschaffung von Wohneigentum. Die Wohnungsbauprämie wird deshalb nur und erst dann gewährt, wenn ein Bausparvertrag tatsächlich bespart wird (Mindestbeitrag 50 Euro pro Jahr, einschließlich Zinsen), und das Bausparguthaben bei Auszahlung direkt für Bau oder Erwerb eines Eigenheims verwendet wird. Die Höhe der Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 Prozent der jährlichen Aufwendungen zum Bausparen (Sparbeiträge nebst Zinsen, einschließlich Abschlussgebühr). Maximal werden jedoch 512,- Euro (Ledige) bzw. 1024,- Euro (Ehepaare) pro Kalenderjahr durch die Wohnungsbauprämie bezuschusst, sodass Bausparer jährlich höchstens 45,06 Euro bzw. 90,11 Euro Wohnungsbauprämie erhalten können. Ein passendes Jahreseinkommen vorausgesetzt, ermittelt der Bausparrechner automatisch die staatlichen Zuschüsse einschließlich Wohnungsbauprämie zu Ihrem Bausparvertrag. BeispielHerr Schäfer möchte eine Eigentumswohnung kaufen. Zwecks Finanzierung überlegt er, einen Bausparvertrag abzuschließen. Welche Rendite kann er beim Bausparen erzielen? Herr Schäfer ist 35 und ledig. Sein zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt bei 24.000 Euro. Die Bausparsumme soll 30.000 Euro betragen. Der Eigenanteil soll binnen sieben Jahren angespart werden. Die Bausparkasse schlägt monatliche Sparraten zu 140 Euro vor, bei einem Guthabenzins von 1,0 Prozent. Herr Schäfers Arbeitgeber würde monatlich 25 Euro vermögenswirksame Leistungen zuzahlen. Für die Zinserträge soll Kapitalertragsteuer in Höhe von 26,375 Prozent berücksichtigt werden. Vom jährlichen Steuerfreibetrag könnte Herr Schäfer noch 100 Euro für den Bausparvertrag geltend machen. Die Bausparkasse verlangt eine separat fällige Abschlussgebühr in Höhe von 300 Euro, und für das spätere Bauspardarlehen 3,25 Prozent Sollzins, wobei das Darlehen in monatlichen Raten zu 240 Euro getilgt werden soll. Erhält Herr Schäfer zu diesem Bausparvertrag staatliche Förderung durch Wohnungsbauprämie bzw. Arbeitnehmersparzulage? Kommt es zu Steuerabzug? Welche Rendite ergibt sich in der Ansparphase des Bausparvertrags? Welchen effektiven Jahreszins müsste er für das anschließende Bauspardarlehen zahlen, und wie lange dauert die Tilgung? BerechnungZur Berechnung tragen Sie die gegebenen Werte wie folgt in den Bausparrechner ein:
Rechner aufrufenDieses Beispiel im Bausparrechner aufrufen (*) Personennamen sind frei erfunden und beziehen sich nicht auf real existierende Personen. Eine eventuelle Übereinstimmung mit Namen realer Personen ist nicht beabsichtigt und wäre rein zufällig. Lesen Sie weiter: Bausparen mit Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage ÜBERSICHT
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