Bausparvertrag Bausparen mit Wohnungsbauprämie und ArbeitnehmersparzulageBausparverträge werden staatlich bezuschusst: Neben der Wohnungsbauprämie können Arbeitnehmer auch Arbeitnehmersparzulage erhalten. Beide Zuschüsse verbessern die Bausparrendite. Ausschlaggebend ist das zu versteuernde Jahreseinkommen. Wohnungsbauprämie kann jeder in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtige Bausparer ab 16 Jahren erhalten, dessen zu versteuerndes Jahreseinkommen höchstens 25.600 Euro (Ledige) bzw. 51.200 Euro (gemeinsam veranlagte Ehepaare) beträgt. Nähere Infos zur Wohnungsbauprämie finden Sie im vorangehenden Beispiel. Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 17.900 Euro (Ledige) bzw. 35.800 Euro (Ehepaare) beträgt, sofern dem Bausparvertrag gleichzeitig vermögenswirksame Leistungen zufließen. Vermögenswirksame Leistungen sind Teil des Arbeitsentgelts, werden vom Arbeitgeber jedoch nicht ausgezahlt, sondern direkt auf ein Anlagekonto des Arbeitnehmers eingezahlt – beispielsweise ein Bausparkonto. Arbeitgeber können damit Sparvorhaben ihrer Arbeitnehmer unterstützen, was der Staat wiederum durch die Arbeitnehmersparzulage bezuschusst. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt beim Bausparen 9 Prozent der vermögenswirksamen Leistungen. Pro Jahr und Person werden allerdings höchstens 470 Euro angerechnet, sodass ledige Bausparer maximal 42,30 Euro, und Ehepaare maximal 84,60 Euro Arbeitnehmersparzulage pro Sparjahr erhalten können. Zum Erhalt der Arbeitnehmersparzulage muss ein Bausparvertrag mindestens sieben Jahre lang bespart werden. Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage werden automatisch vom Bausparrechner berücksichtigt. BeispielHerr und Frau Melzer sind Anfang 30 und möchten für sich und ihre beiden Kinder ein eigenes Haus kaufen. Zwecks Finanzierung überlegen sie, einen Bausparvertrag abzuschließen. Zuvor möchten sie jedoch wissen: Lohnt sich Bausparen für sie? Ein Bauspar-Angebot haben sich die Melzers bereits eingeholt. Die Bausparsumme soll sich auf 50.000 Euro belaufen. Dabei erhebt die Bausparkasse eine Abschlussgebühr von 500 Euro, die mit den Einzahlungen verrechnet werden kann. Das Bausparguthaben soll bei einem Guthabenzins von 1,25 Prozent pro Jahr (nominal) binnen sieben Jahren in monatlichen Sparraten zu 225 Euro angespart werden. Die Arbeitgeber beider Ehepartner würden monatlich 30 bzw. 20 Euro vermögenswirksame Leistungen zuzahlen. Kapitalertragsteuer soll in Höhe von 26,375 Prozent berücksichtigt werden, wobei die Melzers jährlich einen Steuerfreibetrag von 400 Euro geltend machen können. Das gemeinsame zu versteuernde Jahreseinkommen der Melzers liegt bei 34.500 Euro. Das Bauspardarlehen ist nach Zuteilung in monatlichen Raten zu 350 Euro bei einem Sollzins von 3,25 Prozent pro Jahr (nominal) zu tilgen. Welche staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage bzw. Wohnungsbauprämie) können die Melzers für diesen Bausparvertrag erhalten? Wie hoch sind die Steuerabzüge, und welche Rendite ergibt sich daraus in der Ansparphase? Wie hoch ist der effektive Jahreszins des Darlehens, wie lange dauert die Tilgung? BerechnungUm dieses Beispiel zu berechnen, tragen Sie die gegebenen Werte wie folgt in den Bausparrechner ein:
Rechner aufrufenDieses Beispiel im Bausparrechner aufrufen (*) Personennamen sind frei erfunden und beziehen sich nicht auf real existierende Personen. Eine eventuelle Übereinstimmung mit Namen realer Personen ist nicht beabsichtigt und wäre rein zufällig. ÜBERSICHT
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