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Grunderwerbsteuer steigt 2014 gleich in vier Bundesländern

Grundstücke werden wieder ein Stück teurer: Zum 1. Januar 2014 erhöhen Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen die Grunderwerbsteuer.

Die Grunderwerbsteuer wird von den Bundesländern beim Kauf von Grundstücken oder Grundstücksanteilen erhoben. Der Steuersatz entspricht stets einem Anteil des Kaufpreises. Ist das Grundstück bebaut, gilt als Bemessungsgrundlage der Gesamtpreis einschließlich der Immobilie.

Bis 2006 lag die Grunderwerbsteuer im ganzen Bundesgebiet einheitlich bei 3,5 Prozent. Seitdem darf jedes Bundesland seinen Steuersatz selbst bestimmen, was naturgemäß in fast allen Bundesländern zu kräftigen Steuererhöhungen führte.

Zum 1. Januar 2014 erhöhen nun Bremen und Niedersachsen ihre Grunderwerbsteuer von bislang 4,5 auf 5,0 Prozent. Schleswig-Holstein schlägt von 5,0 gleich auf 6,5 Prozent auf und belegt damit den neuen Spitzenplatz. Dicht gefolgt von Berlin, das von 5,0 auf 6,0 Prozent zulegt und damit seit 2006 schon die dritte Steuererhöhung verzeichnet.

Der bisherige Spitzenreiter, das Saarland, bleibt bei einem Steuersatz von derzeit 5,5 Prozent und belegt damit 2014 Platz drei. Von einer weiteren Erhöhung sehen derzeit auch Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfahlen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen ab; hier liegt die Grunderwerbsteuer bei 5,0 Prozent. Auch in Hamburg bleibt der Steuersatz 2014 unverändert, hier bei 4,5 Prozent. Nur in Bayern und Sachsen beträgt die Grunderwerbsteuer nach wie vor 3,5 Prozent; beide Bundesländer haben als einzige seit 2006 gänzlich auf Erhöhungen verzichtet.

Tipp: Um die Grunderwerbsteuer beim Kauf Ihres Grundstücks oder Ihrer Wunschimmobilie zu ermitteln, steht Ihnen unserer kostenloser Grunderwerbsteuer-Rechner zur Verfügung.

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Rechner zur Grunderwerbsteuer

Rechner zur Grunderwerbsteuer

Der Grunderwerbsteuer-Rechner berechnet die beim Grundstückskauf oder Immobilienerwerb je nach Bundesland anfallende Grunderwerbsteuer (GrESt).

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