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Überweisungen und Lastschriften ab 1. Februar 2014 nach neuem SEPA-Verfahren

Europa wächst weiter zusammen: Ab 1. Februar 2014 werden Überweisungen und Lastschriften europaweit einheitlich über das SEPA-System abgewickelt. Dafür brauchen Bankkunden künftig internationale Kontonummern (IBAN) und Bankleitzahlen (BIC).

Bargeldloses Zahlen von Land zu Land war bislang oft teuer, langsam und fehleranfällig. Nach Einführung des Euro als gemeinsame Währung wurde deshalb die SEPA (Single Euro Payments Area) als gemeinsamer Euro-Zahlungsraum gegründet. Ziel von SEPA ist ein einheitlicher bargeldloser Zahlungsverkehr in und zwischen allen Teilnehmerländern (*), sodass Zahlungen auch über Ländergrenzen hinweg schnell, sicher und zuverlässig erfolgen.

Seit einiger Zeit stehen dazu international einheitliche SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften zur Verfügung. Diese werden nun ab 1. Februar 2014 verbindlich für alle Überweisungen und Lastschriften in Euro, sowohl im Inland als auch zwischen den SEPA-Teilnehmerländern.

SEPA-Überweisungen funktionieren wie die gewohnten Überweisungen, SEPA-Lastschriften wie die bisherigen Lastschriften. Die Einzugsermächtigung wird dabei zur SEPA-Basis-Lastschrift, Abbuchungsaufträge heißen künftig SEPA-Firmen-Lastschrift. Die Bearbeitungszeit soll auch bei internationalen Zahlungen nur einen Bankarbeitstag betragen.

Wesentliche Neuerung: SEPA-Produkte erfordern internationale Kontonummern (IBAN) und Bankleitzahlen (BIC).

Die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) setzt sich in Deutschland aus der alten Bankleitzahl (8 Stellen) und Kontonummer (10 Stellen, bei Bedarf werden Nullen vor der Kontonummer ergänzt) plus einer vorangestellten Länderkennung (DE) und zwei Prüfziffern zusammen, und kommt damit auf 22 Stellen. Die IBAN wird ab 1. Februar 2014 für alle SEPA-Zahlungen benötigt.

Die internationale Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code) ist ab 1. Februar 2014 neben der IBAN bei internationalen SEPA-Zahlungen erforderlich. Für Zahlungen im Inland genügt die IBAN.

IBAN und BIC finden Sie auf Ihren Kontoauszügen, Bank- oder Sparkassenkarten und in Ihrem Online-Banking-Portal.

Bereits bestehende Einzugsermächtigungen (etwa beim Stromanbieter oder der Versicherung) werden meist direkt in SEPA-Basislastschriften umgewandelt, sodass Kunden nur die entsprechende Information erhalten, aber nicht selbst aktiv zu werden brauchen.

Bestehende Abbuchungsaufträge können hingegen nicht automatisch umgewandelt werden, sondern müssen rechtzeitig durch neue SEPA-Firmenlastschrift-Mandate ersetzt werden. In der Regel betrifft dies Unternehmen.

Wer noch etwas Zeit braucht: Bei Überweisungen im Inland dürfen bis zum 31. Januar 2016 übergangsweise noch die alten Kontonummern und Bankleitzahlen verwendet werden. Die Banken konvertieren diese meist kostenlos in IBAN.

(*) SEPA-Teilnehmerländer sind die EWR-Staaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern), sowie Schweiz und Monaco.

Lesen Sie weiter: Grundfreibetrag der Einkommensteuer wird zum 1. Januar 2014 weiter erhöht


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