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Regelmäßig sparen per Sparplan

Was hat es mit dem Anfangsmonat auf sich?

Bei Vorgabe eines Anfangsmonats rechnet der Sparrechner mit einem konkreten Sparbeginn. Das kann sich auf Zinsen und Steuerabzug und damit auf das errechnete Endguthaben auswirken.

Setzen Sie im Sparrechner das Häkchen im Feld Anfangsmonat, um einen konkreten Anfangsmonat für den Beginn Ihres Sparvorhabens anzugeben. So können Sie Ihr Sparvorhaben noch besser planen.

Dieser Anfangsmonat wird dann in die Berechnung einbezogen. Weitere Ereignisse während der Ansparzeit, die sich am Kalenderjahr orientieren (wie Zinsgutschriften und Steuerabzug durch die Kapitalertragsteuer), werden daran ausgerichtet. Sie können dies leicht in der Tabelle der Guthabenentwicklung(*) nachvollziehen. In der Folge kann sich das errechnete Endguthaben geringfügig vom Endguthaben ohne Anfangsmonat unterscheiden.

Beispiel

In einen Sparplan sollen monatlich 200 Euro eingezahlt werden. Die Laufzeit beträgt 5 Jahre. Dafür zahlt die Bank 3,00 Prozent nominalen Jahreszins. Die Zinsen werden dem Anlagekapital jährlich jeweils zum Jahresende gutgeschrieben. Die Sparraten werden immer zu Monatsbeginn eingezahlt. Mit berücksichtigt werden soll die Kapitalertragsteuer mit einem Steuersatz von 26,375 Prozent, ohne Freibetrag.

Der Sparplan soll zum Juli 2019 starten. Wie viel Kapital ist am Ende angespart? Wie viele Zinsen bekommt der Sparer? Wie viel geht an Steuern ab?

Ergebnis

Mit Berücksichtigung des Anfangsmonats Juli ergibt sich ein Endguthaben von 12.692,69 Euro. Darin enthalten sind 940,83 Euro Zinsen, bei 248,15 Euro Steuerabzug.

im Sparrechner aufrufen

Ohne Anfangsmonat ergibt sich ein Endguthaben von 12.691,99 Euro. Darin enthalten sind 939,89 Euro Zinsen, bei 247,89 Euro Steuerabzug.

im Sparrechner aufrufen

Man sieht: Der Unterschied ist geringfügig – aber er ist da!

Woher der Unterschied?

Die Differenz kommt daher, dass Zinsgutschriften und Steuerabzüge mit der zusätzlichen Information "Anfangsmonat" zu etwas anderen Zeitpunkten verrechnet werden als ohne Anfangsmonat. Zinsgutschriften und Steuerabzüge richten sich nach dem Kalenderjahr. Werden Zinsen einmal jährlich gutgeschrieben (Zinsperiode 1 Jahr), erfolgt die Zinsgutschrift Ende Dezember. Der Steuerabzug erfolgt immer zusammen mit der Zinsgutschrift.

Ist im Sparrechner kein Anfangsmonat vorgegeben, behilft sich der Rechner, indem er die Sparmonate für jedes Jahr von 1 bis 12 durchnummeriert. Bei jährlicher Zinsgutschrift (wie im Beispiel oben) erfolgen Zinsgutschriften und Steuerabzüge dann am Ende jedes zwölften Monats. Der Sparrechner rechnet hier also: Sparjahr = Kalenderjahr.

Ist ein Anfangsmonat vorgegeben, kann der Sparrechner mit den tatsächlichen Kalendermonaten rechnen. Das Sparjahr kann vom Kalenderjahr abweichen. Folge: Bei Sparbeginn unter dem Jahr (z.B. wie oben zum Juli) erfolgt die erste Zinsgutschrift früher – im Beispiel bereits am Ende des 6. Monats, statt (ohne Anfangsmonat) erst am Ende des 12. Monats. Dadurch kommt es schneller zu Zinseszins, wodurch sich über die Laufzeit hinweg etwas mehr Zinsen ansammeln. Allerdings kommt es so ggf. auch zu mehr Steuerabzug, zumal auch der erste Steuerabzug entsprechend früher erfolgt.

In der Tabelle der Guthabenentwicklung wird dieser Unterschied sichtbar. Da er meist sehr gering ist, stellt es für die meisten Sparvorhaben jedoch kein Problem dar, wenn kein Anfangsmonat vorgegeben wird.

(*) Die Tabelle der Guthabenentwicklung folgt unter dem Ergebnisbereich des Sparrechners. Sie können wählen, ob die Tabelle nur die Jahressummen oder alle Monate zeigen soll. In der Mobilansicht ist die Tabelle als PDF-Dokument verfügbar.

Lesen Sie weiter: Wie ist der Zinssatz bei unterjähriger Zinsperiode zu verstehen?


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Sparrechner für regelmäßige Sparraten

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Der Sparrechner ermittelt für Banksparpläne wahlweise Endkapital, Sparrate, Dynamik, Zinssatz, Laufzeit oder Anfangskapital bei wählbaren Intervallen für Einzahlung und Zinsgutschrift. Der Rechner legt eine unterjährig lineare Verzinsung zu Grunde.

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