![]() Was sich zum Jahreswechsel ändert Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag 2023Die auf Einkommen fällige Steuer wird durch den Einkommensteuertarif bestimmt und regelmäßig angepasst. EinkommensteuerDer Einkommensteuertarif wird auch für 2023 angepasst, um inflationsbedingte Preissteigerungen auszugleichen. Dies bedeutet, dass betragsmäßig weniger Steuern anfallen. Die Anpassung des Einkommensteuertarif beinhaltet auch eine Erhöhung des steuerfreien Grundfreibetrags für 2023 auf 10.908 Euro, nachdem er bereits für 2022 rückwirkend auf 10.347 Euro erhöht wurde. Für 2024 ist bereits eine weitere Erhöhung auf 11.604 Euro vorgesehen. Detaillierte Aufstellung zum Grundfreibetrag SolidaritätszuschlagDie Freigrenze beim Solidaritätszuschlag, kurz Soli, steigt 2023 auf 17.543 Euro. Dieser Betrag bezieht sich auf die fällige Einkommensteuer. Wer also im Jahr 2023 mit seiner Einkommensteuer unterhalb der Freigrenze liegt, ist vom Solidaritätszuschlag befreit. Für diejenigen, die über der Freigrenze liegen, fällt der Solidaritätszuschlag jedoch auf die gesamte Einkommensteuer an und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Anteil. Für das das Jahr 2024 ist eine weitere Erhöhung der Freigrenze auf 18.130 Euro vorgesehen. Ausgenommen von der Freigrenze sind Kapitalerträge, die im Rahmen der Abgeltungssteuer versteuert werden. Diese unterliegen auch weiterhin immer dem Solidaritätszuschlag, sofern diese den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Lesen Sie weiter: Sozialversicherungswerte 2023 ONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag 2023 Lohn- und Gehaltsabrechnung, Minijob und Übergangsbereich 2023 |
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