![]() Was sich zum Jahreswechsel ändert Anleger und Sparer 2023Geringe Entlasungen gibt es für Kapitalanleger durch die Anpassung des Sparer-Pauschbetrags. Sparer-PauschbetragDer Sparer-Pauschbetrag wird für 2023 auf 1.000 Euro von zuvor 801 Euro für Alleinstehende und auf 2.000 Euro von zuvor 1.602 Euro für Verheiratete angehoben. Kapitalerträge innerhalb des Sparer-Pauschbetrag sind steuerfrei. Darüber hinausgehende Kapitalerträge unzerliegen der Abgeltungssteuer. Aufgrund der Erhöhung des Sparer-Pauschbetrag können Alleinstehende 199 Euro mehr und Verheiratete 398 Euro mehr Kapitalerräge steuerfrei vereinnahmen. Inklusive Solidaritätszuschlag führt dies zu einer Steuerersparnis von 52,48 Euro für Alleinstehende und 104,97 Euro für Verheiratete. Für kirchensteuerpflichtige Sparer kommt noch die Kirchensteuer hinzu. Der Abgeltungssteuerrechner bietet die neuen Sparer-Pauschbeträge direkt als Vorgabe an. Über die Einstellungen kann der Sparer-Pauschbetrag als jährlicher Steuerfreibetrag rechnerübergreifend eingestellt und vorgegeben werden. Basiszinssatz für VorabpauschaleDer Basiszinssatz für die steuerliche Vorabpauschale für Kapitalanlagen für das Jahr 2023 beträgt 2,55 Prozent und liegt damit deutlich über dem Vorjahreswert. Im ablaufenden Jahr 2022 lag der Basiszinssatz für die Vorabpauschale bei -0,05 Prozent, also im negativen Bereich, so dass für 2022 keine Vorabpauschale anfällt. In einem Beispiel haben wir dargestellt, wie die Vorabpauschale auf Kapitalanlagen wirkt. ONLINE-FINANZRECHNER
|
||||||