![]() Vorabpauschale-RechnerDer Rechner ermittelt die steuerliche Vorabpauschale für ETF und andere thesaurierende oder ausschüttende Fonds sowie die darauf anfallende Vorabsteuer gemäß Investmentsteuergesetz, auch bei unterjährigem Erwerb von Fondsanteilen. Der Rechner zur Vorabpauschale ermittelt für einen ETF oder anderen Investmentfonds die steuerliche Vorabpauschale und die darauf anfallende Abgeltungssteuer nebst Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Für die Berechnung gemäß Investmentsteuergesetz (InvStG) § 18 werden alle relevanten Angaben einbezogen. Im Einzelnen sind dies der festgelegte Basiszins des betreffenden Jahres, der Monat des Kaufs der Fondsanteile, deren Anzahl, der Stückwert eines Anteils zu Jahresbeginn, vorgenommene Ausschüttungen pro Fondsanteil, die steuerliche Teilfreistellung des Fonds, der tatsächliche Kurszuwachs sowie der Status zur Kirchensteuer. Im Ergebnis listet der Recher die einzelnen Schritte zur Berechnung der Vorabpauschale und der daraus abgeleiteten zu zahlenden Vorabsteuer detailliert auf. Hierzu wird zunächst der fikive Basisertrag mit dem für das jeweilige Jahr gültigen Basiszins ermittelt, der zu 70% angesetzt wird. Da der fiktive Basisertrag jedoch auf den tatsächlichen Wertzuwachs im betrachteten Jahr zuzüglich der Ausschüttungen begrenzt ist, ist manchmal nur ein reduzierte Basisertrag anzusetzen. Vom Basisertrag werden sodann eventuelle Ausschüttungen des Fonds abgezogen. Soweit sich dabei ein Wert größer als null ergibt, ist dies die Vorabpauschale, ansonsten ist sie null. Falls die Fondsanteile erst im betrachteten Jahr erworben wurden, wird für jeden vorangegangenen Monat die Vorabpauschle um ein Zwölftel reduziert. Dies führt dann zur zeitanteiligen Vorabpauschale. Im Anschluss wird nun je nach Fonds oder ETF eine prozentuale Teilfreistellung angewandt, die von der Art des Fonds abhängt und aus dem jeweiligen Fondsprospekt ersichtlich ist. Dies führt schließlich zur tatsächlich zu versteuernden Vorabpauschale. Wichtig ist zu verstehen, dass nicht die Vorabpauschale selbst abgeführt werden muss, sondern dass die Vorabpauschale lediglich die Grundlage ist, auf welche die Vorabsteuer erhoben wird. Die Steuer wird gemäß den Bestimmungen zur Abgeltungssteuer ermittelt. Dies bedeutet einen Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solitaritätszuschlag von 5,5 Prozent und ggf. Kirchensteuer. Die sich so errechnete zu zahlende Vorabsteuer wird dann in der Regel direkt von der Depotbank Anfang des Folgejahres ans Finanzamt abgeführt. Dazu sollte ein gewisses Guthaben auf dem Verrechnungskonto vorhanden sein. Die Vorabsteuer kann aber auch vorrangig mit einem ggf. erteilten Freistellungsauftrag oder einem bestehenden Verlusttopf verrechnet werden. Bei einem späteren Verkauf der Fonds- bzw. ETF-Anteile wird die bereits auf die jährliche Vorabpauschale gezahlte Vorabsteuer abgezogen. Es handelt sich bei der Steuer auf die Vorabpauschale also somit nicht um eine zusätzliche, sondern nur um eine vorgezogene Steuer. TIPP
Mit dem Fondsrechner können Sie Szenarien für einen thesaurierenden oder ausschüttenden ETF-Sparplan mit regelmäßigen Sparraten entwickeln und dabei ebenso auch die jährliche steuerliche Vorabpauschale berücksichtigen.
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