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Einnahmequelle des Staates

Vermögenssteuer

Die Vermögenssteuer ist eine Steuer auf das bestehende Gesamtvermögen von Personen, die bis 1996 erhoben wurde – mit dem Potential der Wiedereinführung, denn das zugehörige Gesetz ist nach wie vor in Kraft.

Über die Vermögenssteuer wurde das bestehende Vermögen von Personen besteuert (sog. Substanzsteuer), im Gegensatz zur Einkommensteuer, die als Ertragsteuer das hinzukommende Vermögen besteuert – siehe Steuerarten. Der Vermögenssteuer unterlag das gesamtes Nettovermögen, darunter Kapitalanlagen (wie Sparguthaben, Wertpapiere, Fondsanteile, Gold etc.), Grundbesitz, Lebensversicherungen und materielles Vermögen (wie Autos, Hausrat, Elektronik etc.). Bestehende Schulden waren dabei herauszurechnen. Pro Person und Jahr galt ein Freibetrag von damals 120.000 D-Mark.

Die Vermögenssteuer wurde auf jährlicher Basis erhoben. Ihr Steuersatz war so konzipiert, dass sie das Vermögen nicht aufzehren, sondern nur den zu erwartenden Ertrag des Gesamtvermögens belasten sollte – womit die Vermögenssteuer allerdings doch gewisse Parallelen zu einer Kapitalertragsteuer und damit zur Einkommensteuer aufwies.

Die Vermögenssteuer wurde 1997 ausgesetzt, nachdem das Bundesverfassungsgericht sie in ihrer damaligen Form für verfassungswidrig erklärt hatte – allerdings nicht wegen der oben beschriebenen Art der Besteuerung, sondern weil Immobilien anders besteuert wurden als das restliche Vermögen, was nach Ansicht des BVG gegen die Verfassung verstieß. In der Folge wurde die Vermögenssteuer jedoch nicht reformiert, sondern ausgesetzt.

Das zugehörige Gesetz (Vermögenssteuergesetz) ist jedoch immer noch in Kraft, und es gibt immer wieder Bestrebungen, die Vermögenssteuer wieder einzuführen.

Trivia

Korrekt heißt die Steuer eigentlich "Vermögensteuer" mit nur einem "s". Im Alltag hat sich aber die Form Vermögenssteuer mit Doppel-s durchgesetzt.

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