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Arten von Steuern

Verkehrs-, Gemeinschafts- und Lenkungssteuern? Je nach Aufgabe, Funktion oder Ziel einer Steuer werden verschiedene Steuerarten unterschieden.

Eine konkrete Steuer kann zu mehreren Steuerarten zugleich gehören: Die Mehrwertsteuer ist zum Beispiel sowohl eine Verkehrssteuer, als auch eine Gemeinschaftssteuer, als auch eine indirekte Steuer.

Verkehrssteuern werden beim Kauf oder Verkauf von Gütern, Waren oder Dienstleistungen erhoben; gesetzlich spricht man dabei von Rechts- oder Wirtschaftsverkehr, daher der Name. Typische Verkehrssteuern sind die Umsatz- oder Mehrwertsteuer und die Grunderwerbsteuer.

Verbrauchssteuern werden auf den Verbrauch von bestimmten Gütern, Waren und Dienstleistungen erhoben. Zu dieser Steuerart zählen die Tabaksteuer, Kaffee- und Branntweinsteuer, Strom- und Energiesteuer. Verbrauchssteuern kommen regelmäßig zur Umsatzsteuer hinzu: Wer Kaffee kauft, zahlt dabei sowohl Kaffeesteuer als auch Umsatzsteuer. Weil dabei zwei unterschiedliche Vorgänge besteuert werden (einmal der Verbrauch und einmal der Verkauf) liegt keine Doppelbesteuerung vor.

Besitzsteuern knüpfen an den Besitz von Dingen oder Vermögen an. Man unterscheidet sie in Ertragsteuern, die Einkommen bzw. Unternehmenserträge als neu hinzu kommenden Besitz besteuern; dazu gehören die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer. Und in Substanzsteuern, die schon vorhandenen Besitz besteuern; hierzu gehören die Grundsteuer und früher die Vermögenssteuer. Besitzsteuern können direkt an eine Verkehrssteuer anknüpfen: Wenn man ein Grundstück kauft, zahlt man zuerst Grunderwerbsteuer (auf den Kauf), und sobald einem das Grundstück gehört, Grundsteuer (auf den Besitz).

Wer bekommt die Steuer?

Steuerarten lassen sich auch danach unterscheiden, wer sie bekommt: Gemeindesteuern fließen direkt an die Gemeinden (Beispiel: Hundesteuer), Ländersteuern an die Bundesländer (Beispiel: Grunderwerbsteuer). Bundessteuern gehen an den Bund (Beispiel: Kfz-Steuer), und Gemeinschaftssteuern an alle drei Ebenen zusammen (Beispiel: Umsatzsteuer).

Direkte und indirekte Steuerarten

Bei einer direkten Steuer ist ein- und dieselbe Person gleichzeitig Steuerschuldner und Steuerträger. d.h. sie schuldet die Steuerzahlung und muss sie auch selbst tragen. Zu dieser Steuerart zählen u.a. Einkommensteuer, Kfz-Steuer und Hundesteuer; der, der das Einkommen (Auto, Hund) hat, muss auch die Steuer tragen.

Bei einer indirekten Steuer sind Steuerschuldner und Steuerträger zwei verschiedene Personen: Der Steuerträger muss die Steuer effektiv zahlen. Der Steuerschuldner muss sie vom Steuerträger einsammeln und ans Finanzamt weiter leiten. Ein typisches Beispiel für diese Steuerart ist die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer. Steuerträger ist hier der Verbraucher, Steuerschuldner hingegen der Händler, der dem Verbraucher die Umsatzsteuer mit in Rechnung stellen und sie dann ans Finanzamt abführen muss.

Weitere Steuerarten

Quellensteuern werden direkt bei ihrer Entstehung, also "an der Quelle" abgezogen und ans Finanzamt abgeführt. Zu dieser Steuerart zählen die Lohnsteuer (die vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt wird, bevor er seinen Arbeitnehmern ihren verbleibenden Nettolohn auszahlt) und die Kapitalertragsteuer (die von der Bank direkt einbehalten und abgeführt wird, bevor sie den Anlegern ihre Netto-Kapitalerträge auszahlt).

Eine Lenkungssteuer dient dazu, Konsumverhalten zu lenken – üblicherweise, indem es durch die Steuer teuer und damit unattraktiv gemacht wird. Typische Beispiele dieser Steuerart sind Tabaksteuer und Alkopop-Steuer, sowie die Kfz-Steuer (die Fahrzeuge umso teurer macht, je mehr Schadstoffe sie ausstoßen).

Zuschlagsteuern sind Steuern, die anhand einer anderen Steuer berechnet werden – und zu dieser hinzu kommen. Beispiele sind der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.

Lesen Sie weiter: Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer


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