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Einnahmequelle des Staates

Lohnsteuer

Mit der Lohnsteuer wird der Lohn bzw. das Gehalt von Arbeitnehmern besteuert.

Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird vom Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Der Arbeitnehmer erhält die monatlichen Lohnzahlung also als Nettolohn nach Abzug von Steuern (und Sozialabgaben). Die Lohnsteuer ist damit eine Quellensteuer.

Und eine Einkommensteuer-Vorauszahlung, denn Lohnsteuer wird bereits im laufenden Jahr abgeführt, während die eigentliche Einkommensteuer erst nach Jahresende endgültig berechnet wird (anhand des kompletten zu versteuernden Jahreseinkommens). Die Vorauszahlung der Lohnsteuer hat praktische Gründe: Der Arbeitnehmer muss nicht seine gesamte Einkommensteuer auf einmal zahlen, sondern erfährt einen regelmäßigen Steuerabzug bei der monatlichen Lohnzahlung. Staat, Länder und Gemeinden hingegen bekommen einen guten Teil ihrer Einkommensteuer gleich im laufenden Jahr.

Die Herausforderung besteht darin, dass die übers Jahr hinweg abgeführte Lohnsteuer möglichst direkt der tatsächlichen Einkommensteuer des Arbeitnehmers entsprechend sollte. Deshalb wird die Lohnsteuer für jeden Arbeitnehmer individuell ermittelt. Dazu dient die elektronischen Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers, mit den darin verzeichneten Steuerabzugsmerkmalen, allen voran der Steuerklasse. Auch bestimmte Freibeträge (z.B. für Werbungskosten) werden direkt berücksichtigt.

Nettolohn berechnen mit dem Gehaltsrechner – mit Abzug von Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen

Lohnsteuer – Rückzahlung oder nachzahlen?

Häufig entspricht der Lohnsteuerabzug aber nicht exakt der letztlichen Einkommensteuerschuld – zum Beispiel, weil der Arbeitnehmer weitere Ausgaben hatte, die er steuerlich absetzen kann, oder aber zusätzliche Einkünfte (etwa aus Vermietung), für die kein Lohnsteuerabzug stattfindet, die aber trotzdem steuerpflichtig sind.

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird deshalb nach Jahresende die genaue Einkommensteuerschuld berechnet und mit im laufenden Jahr abgeführten Lohnsteuer verglichen: Hat der Arbeitnehmer dabei zu viel Steuer gezahlt, bekommt er eine Steuerrückzahlung. Hat er zu wenig Steuer gezahlt, muss er den ausstehenden Steuerbetrag nachzahlen.

Naheliegenderweise sind Arbeitnehmer, die wahrscheinlich Einkommensteuer nachzahlen müssen, dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Arbeitnehmer, die eine Steuerrückzahlung erwarten können, dürfen dies freiwillig tun. Für alle, die eine Steuererklärung abgeben müssen, gelten seit 2019 längere Abgabefristen.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Vom Bruttogehalt wird nicht nur Lohnsteuer abgezogen, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge – und Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Soli und Kirchensteuer sind sog. Zuschlagsteuern. Sie werden nicht anhand des Bruttoeinkommens berechnet, sondern anhand der bereits berechneten Lohnsteuer: Mit dem Solidaritätszuschlag kommen dabei noch einmal 5,5 Prozent, mit der Kirchensteuer 8 bzw. 9 Prozent vom bereits errechneten Lohnsteuerbetrag zur Lohnsteuer hinzu.

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Steuer - Konsum