Rechnerauswahl...

Einnahmequelle des Staates

Kapitalertragsteuer

Mit der Kapitalertragsteuer werden sämtliche Erträge aus Kapitalanlagen besteuert – darunter Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren.

Die Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, denn auch Kapitalerträge zählen als Einkommen. Anders als die Einkommensteuer sieht die Kapitalertragsteuer jedoch einen pauschalen Steuersatz von 25 Prozent vor – plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Zu versteuern sind alle Arten von Kapitalerträgen, darunter Zinsen aus Sparguthaben, verzinslichen Wertpapieren oder privaten Krediten, Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Aktien, ebenso wie Erträge aus Investmentfonds oder Zertifikaten.

Wo immer es möglich ist, wird die Kapitalertragsteuer gleich dort ans Finanzamt angeführt, wo die Kapitalerträge entstehen; also beispielsweise von der Bank, bei der man sein Sparkonto führt. Man spricht deshalb auch von Quellensteuer; ähnlich funktioniert es bei der Lohnsteuer. Die Vorteile: Der Staat bekommt seine Steuern direkt, und als Anleger muss man sich nicht extra um die Versteuerung kümmern.

Kapitalertragsteuer – Abgeltungssteuer

Für die meisten Anlageformen funktioniert die Kapitalertragsteuer auf diese Weise. Weil die Steuerschuld damit abgegolten ist, spricht man auch von Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, und verwendet die Begriffe Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer oft synonym.

Alle Anlagerechner auf Zinsen-berechnen.de können die Abgeltungssteuer direkt mit berücksichtigen; vom einfachen Zinsrechner bis zum Aktienrechner. Aktivieren Sie dazu einfach das Feld Steuersatz.

Es gibt jedoch auch Kapitalerträge, bei denen der "automatische" Steuerabzug nicht funktioniert. Dazu gehören Kredite aus privater Hand, die schlicht nicht über Banken oder andere abzugsberechtigte Stellen laufen, und Erträge aus ausländischen thesaurierenden Fonds, denn dabei entstehen die Kapitalerträge im Ausland und werden dort gleich wieder angelegt, ohne dass eine inländische Bank darauf Zugriff hat.

Versteuert werden müssen diese Erträge aber trotzdem. Hier muss der Anleger dann doch selbst aktiv werden und seine Kapitalertragsteuer im Rahmen der Steuererklärung nachzahlen. Da das speziell bei Investmentfonds oft nicht optimal funktionierte, wurde die Besteuerung von Investmentfonds 2018 geändert; hier erfahren Anleger nun in der Regel ebenfalls einen automatischen Steuerabzug – wenn auch nicht immer zu ihrem Vorteil.

Freibetrag

Der Staat bekommt aber doch nicht ganz ein Viertel aller Kapitalerträge. Denn die Kapitalertragsteuer bietet einen eigenen Freibetrag, den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro pro Person und Jahr (1.602 Euro für Verheiratete). Nur Kapitalerträge, die darüber hinaus gehen, müssen versteuert werden.

Kapitalertragsteuer / Abgeltungssteuer direkt berechnen

Anders als beim Grundfreibetrag der Einkommensteuer wird der Sparer-Pauschbetrag aber nicht automatisch angerechnet – der Anleger muss dafür entweder einen Freistellungsauftrag erteilen, oder seinen Sparer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuererklärung rückwirkend geltend machen.

Wurde auf Kapitalerträge, die im Ausland erzielt wurden, bereits ausländische Quellensteuer gezahlt, kann diese auf die inländische Kapitalertragsteuer angerechnet werden. Und noch etwas wirkt steuersenkend: Macht eine Kapitalanlage Verlust (z.B. bei Wertpapiergeschäften), werden die Verluste mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet. Bei Verlusten aus Aktienverkäufen geht das allerdings nur mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen.

Lesen Sie weiter: Solidaritätzuschlag


ONLINE-FINANZRECHNER
Abgeltungssteuerrechner

Abgeltungssteuerrechner

Der Rechner ermittelt die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte, die in Deutschland ab 2009 erhoben wird, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Abgeltungssteuerrechner


Einkommensteuerrechner

Einkommensteuerrechner

Der Rechner ermittelt die persönliche Steuerbelastung durch die deutsche Einkommensteuer sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Einkommensteuerrechner


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Steuer - Konsum