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Was sich zum Jahreswechsel ändert

Wird das Kindergeld erhöht?

Auch das Kindergeld zählt zu den üblichen Verdächtigen für eine Erhöhung zum Jahreswechsel. Gibt es auch ab Januar 2022 mehr Kindergeld?

Geplant wurde mit einer Nullrunde für das Kindergeld

Zum Stand der Erstellung dieses Artikels (06.12.2021) ist kein Vorhaben zur Erhöhung des Kindergelds bekannt. Zuletzt stieg das Kindergeld zum 01. Januar 2021 an, und zwar um 15 Euro pro Kind auf monatlich 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind und 250 Euro für das vierte und jedes weitere Kind. Gleichzeitig wurde auch der Kinderfreibetrag angepasst: Er stieg 2021 auf 8388 Euro (im Vorjahr 7812 Euro). Der Kinderfreibetrag wird bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt, wenn er den Eltern einen Vorteil über das bereits bezogene Kindergeld hinaus bringt. Aufgrund der Corona-Pandemie gab es in den Jahren 2020 und 2021 einen Kinderbonus (in 2020 in Höhe von 300 Euro; in 2021 in Höhe von 150 Euro). Bei der sich aktuell (Stand Ende Nov. 2021) zuspitzenden Corona-Lage könnte sich unter Umständen diese Frage erneut stellen.

Gibt es andere Vorteile mit Bezug auf Kinder speziell in bzw. ab 2022?

Auch in 2022 gibt es, wie in 2021, statt nur 10 Tage wieder bis zu 30 Tage Kinderkrankengeld pro Kind, Elternteil und Jahr.

Regelmäßig steigt mit einer Erhöhung des Grundfreibetrags für die Einkommenssteuer auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen. Da sich beide Werte am steuerlichen Existenzminimum orientieren, steigt auch dieser in 2022 um 288 Euro auf 9.984 Euro pro Jahr. Dieser Höchstbetrag ist z.B. entscheidend für das steuerliche Absetzen von Unterhaltszahlungen an volljährige Kinder als außergewöhnliche Belastung. Diese wiederum sind interessant, wenn aufgrund des Alters des Kinds andere steuerliche Vorteile wie Kinderfreibetrag und Elterngeld sowie der Ausbildungsfreibetrag wegfallen, aber das Kind auf finanzielle Unterstützung aus dem Elternhaus angewiesen ist.

Der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist zu entnehmen, dass in 2022 Gelder in Höhe von 272,2 Millionen Euro in das Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona" fließen werden. Dies ermöglicht eine finanzielle Absicherung der Arbeit von bundeszentralen Organisationen und Einrichtungen aber auch das Angebot von weiteren Freizeit-, Ferien-, Begegnungs- und Sportangeboten.

Pflichtversichert, kinderlos und über 23 Jahre alt? Dann gibt es Änderungen in 2022.

Lesen Sie weiter: Pflegeversicherungen und co.


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