![]() Finanzbegriffe einfach erklärt BereitstellungszinsenEin Kreditinstitut kann Bereitstellungszinsen verlangen, wenn ein Kunde sein Darlehen nicht gleich, sondern mit (ggf. deutlicher) Verzögerung abruft. Diese Situation ist u.a. bei Baufinanzierungen üblich: Hier sind große Darlehenssummen im Spiel, die vom Darlehensnehmer gemäß Baufortschritt abgerufen werden, d.h. nicht unmittelbar nachdem die Bank das Darlehen zur Verfügung gestellt hat, und auch nicht als Gesamtsumme, sondern stückweise. Die Bank muss das Darlehen aber ihrerseits gleich vollständig bereit stellen. Sie kann mit diesem Geld dann nicht mehr anderweitig effektiv arbeiten, sondern muss den Betrag ihrerseits refinanzieren und absichern, was mit Kosten verbunden ist. Zu deren Kompensation verlangt die Bank vom Kunden Bereitstellungszinsen auf die bereit gestellten, aber noch nicht abgerufenen Anteile des Darlehens. Bei Baufinanzierungen ist ein zeitverzögerter Darlehensabruf praktisch unumgänglich; die Finanzierung muss stehen, bevor der Bau beginnt, und der Bau nimmt Zeit in Anspruch. Deshalb gewähren entsprechende Darlehensverträge häufig eine sog. bereitstellungszinsfreie Zeit, d.h. einen Zeitraum nach Abschluss des Darlehensvertrags, in dem noch keine Bereitstellungszinsen erhoben werden; gängig sind zwischen drei und zwölf Monaten. Bei Forward-Darlehen, die u.a. als Anschlussfinanzierung für Baufinanzierungen angeboten werden, fallen innerhalb der gesamten Forward-Periode keine Bereitstellungszinsen an. Achtung: Bereitstellungszinsen sind keine Gebühr für die Geldleihe an sich, sondern zählen als Zusatzleistung zum Darlehen. Damit sind sie keine Zinsen im eigentlichen Sinn und müssen nicht mit im Effektivzins des Darlehens ausgewiesen werden. Lesen Sie weiter: BIC ONLINE-FINANZRECHNER
Stichwörter |
||||