![]() Rechner zur ErbschaftsteuerDer Erbschaftsteuer-Rechner berechnet die auf ein Erbe anfallende Erbschaftsteuer (ErbSt) und Berücksichtigung von Verwandtschaftsgrad, Steuerbefreiungen und Freibeträgen. Mit dem Erbschaftsteuer-Rechner 2025 können Sie die auf ein Erbe anfallende Erbschaftsteuer berechnen. Mit wenigen Eingaben lässt sich ermitteln, wie hoch die Steuerlast im Erbfall voraussichtlich ausfällt – unter Berücksichtigung relevanter Faktoren wie dem Verwandtschaftsgrad, gesetzlichen Freibeträgen und steuerlichen Befreiungen. Hierbei bezieht der Rechner zur Erbschaftsteuer neben dem geerbten Privatvermögen auch selbst genutzte, vermietete und sonstige Immobilien sowie ggf. begünstigtes Betriebsvermögen und Erbfallkosten mit in die Steuerberechnung ein. Für die Berechnung von Erbschaftsteuerwert, Erbschaftsteuer-Freibetrag und ggf. Versorgungsfreibetrag sowie dem daraus ermittelten sog. steuerpflichtigem Erwerb im Rahmen der Erbschaft ist neben der Höhe des Erbes vor allem das verwandtschaftliche Verhältnis des Erben zum Erblasser relevant, welche vom Rechner gemäß Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) berücksichtigt werden. Anhand der übersichtlichen Ergbnisdarstellung lässt sich die Berechnung zur Erbschaftsteuer leicht nachvollziehen. Hierbei wird neben der Höhe der Erbschaftsteuer auch der rechnerische durchschnittliche prozentuale Erbschaftsteueranteil bezogen auf das Gesamterbe berechnet. Dieser liegt aufgrund diverser Steuerbefreiungen, Freibträge und ggf. Härtefallausgleich in der Regel deutlich unterhalb des Erbschaftsteuersatzes, der auf den relevanten erbschaftsteuerlichen Erwerb angewandt wird. Der Erbschaftsteuer-Rechner berechnet anhand der Angaben auch das voraussichtlich verbleibende Gesamterbe nach Abzug der Erbschaftsteuer. Bitte beachten Sie, dass Gegebenheiten im individuellen Einzelfall zu abweichenden erbschaftsteuerlichen Ergebnissen führen können, da es sich bei der Erbschaftsteuer um ein recht komplexes Themenfeld handelt. Der Erbschaftsteuer-Rechner gibt Ihnen einen ersten Überblick. Zur konkreten Beratung im Einzelfall konsultieren Sie bitte einen auf Erbrecht bzw. Erbschaftsteuer spezialisierten Steuerberater. |
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