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Rechner zur Erbschaftsteuer

Der Erbschaftsteuer-Rechner berechnet die auf ein Erbe anfallende Erbschaftsteuer (ErbSt) und Berücksichtigung von Verwandtschaftsgrad, Steuerbefreiungen und Freibeträgen.

Kenndaten
Verhältnis des Erben zum Erblasser:

Privatvermögen:
Euro

Selbst genutzte Immobilie:

keine
Euro

Vermietete Immobilien:

keine
Euro

Sonstige Immobilien:

keine
Euro

Betriebsvermögen:

keines
Euro

Erbfallkosten:
Euro

Ergebnis
Gesamterbe vor Erbschaftsteuer:
180.000,00
  Euro

= Erbschaftsteuerwert:
180.000,00
  Euro

abzgl. Erbschaftsteuer-Freibetrag:
-500.000,00
  Euro

abzgl. Versorgungsfreibetrag:
-256.000,00
  Euro

abzgl. Erbfallkosten:
0,00
  Euro

= zu versteuernde Erbschaft:
0,00
  Euro

× relevanter Erbschaftsteuersatz:
7,000
  %

= Erbschaftsteuer:
0,00
  Euro

prozentualer Erbschaftsteueranteil:
0,000
  %

Gesamterbe nach Erbschaftsteuer:
180.000,00
  Euro

Zu dieser Berechnung...

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Dies ist die Mobilansicht des Rechners. Die Standardansicht (Desktop-Ansicht) enthält ggf. noch eine Verlaufstabelle. Diese ist auch im PDF-Dokument enthalten. Ein in der Mobilansicht erstellter Permanentlink kann auch an einem PC in der Standardansicht geöffnet werden und umgekehrt.

Mit dem Erbschaftsteuer-Rechner 2025 können Sie die auf ein Erbe anfallende Erbschaftsteuer berechnen. Mit wenigen Eingaben lässt sich ermitteln, wie hoch die Steuerlast im Erbfall voraussichtlich ausfällt – unter Berücksichtigung relevanter Faktoren wie dem Verwandtschaftsgrad, gesetzlichen Freibeträgen und steuerlichen Befreiungen.

Hierbei bezieht der Rechner zur Erbschaftsteuer neben dem geerbten Privatvermögen auch selbst genutzte, vermietete und sonstige Immobilien sowie ggf. begünstigtes Betriebsvermögen und Erbfallkosten mit in die Steuerberechnung ein.

Für die Berechnung von Erbschaftsteuerwert, Erbschaftsteuer-Freibetrag und ggf. Versorgungsfreibetrag sowie dem daraus ermittelten sog. steuerpflichtigem Erwerb im Rahmen der Erbschaft ist neben der Höhe des Erbes vor allem das verwandtschaftliche Verhältnis des Erben zum Erblasser relevant, welche vom Rechner gemäß Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) berücksichtigt werden.

Anhand der übersichtlichen Ergbnisdarstellung lässt sich die Berechnung zur Erbschaftsteuer leicht nachvollziehen. Hierbei wird neben der Höhe der Erbschaftsteuer auch der rechnerische durchschnittliche prozentuale Erbschaftsteueranteil bezogen auf das Gesamterbe berechnet. Dieser liegt aufgrund diverser Steuerbefreiungen, Freibträge und ggf. Härtefallausgleich in der Regel deutlich unterhalb des Erbschaftsteuersatzes, der auf den relevanten erbschaftsteuerlichen Erwerb angewandt wird.

Der Erbschaftsteuer-Rechner berechnet anhand der Angaben auch das voraussichtlich verbleibende Gesamterbe nach Abzug der Erbschaftsteuer.

Bitte beachten Sie, dass Gegebenheiten im individuellen Einzelfall zu abweichenden erbschaftsteuerlichen Ergebnissen führen können, da es sich bei der Erbschaftsteuer um ein recht komplexes Themenfeld handelt. Der Erbschaftsteuer-Rechner gibt Ihnen einen ersten Überblick. Zur konkreten Beratung im Einzelfall konsultieren Sie bitte einen auf Erbrecht bzw. Erbschaftsteuer spezialisierten Steuerberater.

Kurzanleitung