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Einkommensteuerberechnung

Getrennte Veranlagung zur Einkommensteuer

Sofern mindestens ein Ehepartner dies wünscht, können auch Eheleute getrennt zur Einkommensteuer veranlagt werden.

Die getrennte Verlangung von Eheleuten entspricht im Ergebnis im wesentlichen der Einzelveranlagung jedes einzelnen Ehepartners.

Beide Ehepartner geben also jeweils eine völlig eigene Steuererklärung ab, in der nur die selbst erzielten Einkünfte angegeben werden.

Beispiel

Das Ehepaar Meier aus Bayern sei getrennt veranlagt, wobei hier nur das Einkommen von Herrn Meier im Veranlagungszeitraum 2007 betrachtet werden soll. Das zu versteuernde Einkommen von Herrn Meier betrage 33.000 Euro.

Da Herr Meier keiner Kirche angehört, ist auch keine Kirchensteuer zu berücksichtigen.

Wie hoch ist für Herrn Meier die Steuerbelastung durch die Einkommensteuer und durch den Solidaritätszuschlag? Wie groß ist der prozentuale Anteil und die Grenzbelastung der zu zahlenden Steuer?

Zu beachten ist, dass die Ehefrau von Herrn Meier aufgrund der getrennten Verlangung ihre Einkünfte separat zu versteuern hat.

Berechnung

Zur Berechnung sind im Einkommensteuerrechner die folgenden Einstellungen vorzunehmen.
  • Gegebene Werte wie folgt eingeben:
    • Zu versteuerndes Jahreseinkommen:
      33.000 Euro
    • Persönliche Verhältnisse:
      alleinstehend oder getrennte Veranlagung markieren
    • Kirchensteuer:
      keine markieren
    • Jahr: 2007
  • Klicken Sie dann auf Berechnen.

Rechner aufrufen

Dieses Beispiel im Einkommensteuerrechner aufrufen

(*) Personennamen sind frei erfunden und beziehen sich nicht auf real existierende Personen. Eine eventuelle Übereinstimmung mit Namen realer Personen ist nicht beabsichtigt und wäre rein zufällig.


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Der Rechner ermittelt die persönliche Steuerbelastung durch die deutsche Einkommensteuer sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

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Arbeit - Steuer - Einkommen