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Brutto-Netto-Rechner für Lohn und Gehalt

Versicherungspflichtgrenze der Krankenversicherung

Die Versicherungspflichtgrenze der Krankenversicherung gibt das beitragspflichtige Bruttogehalt an, bis zu dem ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein muss.

Bei einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze kann der Arbeitnehmer somit entscheiden, ob er als freiwillig Versicherter einer gesetzlichen Krankenversicherung angehören möchte oder ob er eine private Krankenversicherung abschließen möchte.

Die Versicherungspflichtgrenze wird auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt und ist nicht zu verwechseln mit der Beitragsbemessungsgrenze, welche unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird durch die Bundesregierung jährlich angepasst. Als Grundlage hierfür dient die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im vorangegangenen Jahr.

In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze der letzten Jahre dargestellt. Neben der monatlichen ist auch die jährliche Versicherungspflichtgrenze sowie die prozentuale Veränderung zum Vorjahr genannt.

Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung
Jahr monatlich jährlich Veränderung
zum Vorjahr
2010 4.162,50 € 49.950,00 €
2011 4.125,00 € 49.500,00 € -0,90 %
2012 4.237,50 € 50.850,00 € +2,73 %
2013 4.350,00 € 52.200,00 € +2,65 %
2014 4.462,50 € 53.550,00 € +2,59 %
2015 4.575,00 € 54.900,00 € +2,52 %
2016 4.687,50 € 56.250,00 € +2,46 %
2017 4.800,00 € 57.600,00 € +2,40 %
2018 4.950,00 € 59.400,00 € +3,13 %
2019 5.062,50 € 60.750,00 € +2,27 %
2020 5.212,50 € 62.550,00 € +2,96 %
2021 5.362,50 € 64.350,00 € +2,88 %
2022 5.362,50 € 64.350,00 € 0,00 %
2023 5.550,00 € 66.600,00 € +3,50 %
2024 5.775,00 € 69.300,00 € +4,05 %

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