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Gut versorgt im Alter

Wohn-Riester-Rente

Die Wohn-Riester-Rente bietet eine staatliche Förderung für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände, sofern diese der Altersvorsorge dienen.

Altersvorsorge betrifft nicht nur die Rente. Auch Wohneigentum, in dem man im Alter mietfrei leben kann, ist eine Form der Altersvorsorge. Man spart Mietkosten, und hat damit effektiv mehr von seiner Rente. Seit 2008 gibt es deshalb mit der Wohn-Riester-Rente (korrekt eigentlich "Eigenheimrente") eine staatliche Förderung für den Bau oder Erwerb von Wohneigentum als Alterswohnsitz. Förderfähig sind Bau, Erwerb und Entschuldung von Häusern und Eigentumswohnungen sowie eigentumsähnlichen lebenslangen Wohnrechten, beispielsweise in Wohnheimen.

Die Förderung funktioniert beim Wohn-Riestern ähnlich wie bei der klassischen Riester-Rente: Der Staat zahlt dem Sparer eine jährliche Zulage (und ggf. zusätzliche Zulagen für Kinder), oder gewährt alternativ einen Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuer.

Varianten des Wohn-Riesterns

Die Wohn-Riester-Rente kann auf verschiedene Weise genutzt werden. Wer schon einen Riester-Vertrag bespart, kann das Kapital samt der staatlichen Zuschüsse komplett entnehmen, und damit ein Eigenheim finanzieren, oder ein entsprechendes Darlehen tilgen. Die Wohn-Riester-Zulagen können aber auch direkt zur Tilgung von Darlehen in Anspruch genommen werden, die für den Bau oder Kauf von Wohneigentum aufgenommen wurden. Alternativ kann man die Zulagen auch für einen Bausparvertrag erhalten.

Die Wohn-Riester-Rente wird nachgelagert besteuert: Die Ansparphase ist steuerfrei, die Steuern fallen in der Rentenphase an. Da es hier aber keine Rentenzahlungen gibt, wird ein so genanntes Wohnförderkonto angelegt, auf dem die eigenen Investitionen und die staatlichen Zulagen summiert und jährlich pauschal mit 2 Prozent verzinst werden. Nach dem Renteneintritt muss der fiktiv angesparte Geldwert dann versteuert werden.

Bedingungen beim Wohn-Riestern

Die Wohn-Riester-Rente ist an einige Bedingungen geknüpft: Damit entsprechende Darlehens- und Bausparverträge förderfähig sind, müssen sie, wie klassische Riester-Verträge, Riester-zertifiziert sein. Auch beim Wohn-Riestern muss ein Mindesteigenbetrag von 4 Prozent vom Vorjahreseinkommen eingezahlt werden – hier in Form von Tilgungsraten oder Bausparbeiträgen, wobei wie beim klassischen Riestern die staatlichen Zulagen in die Beitragshöhe eingerechnet werden.

Außerdem muss der Besitzer sein Wohn-Riester-gefördertes Eigenheim im Alter auch tatsächlich als Hauptwohnsitz nutzen. Gibt er sein Wohneigentum auf, muss er die staatliche Förderung zurück zahlen. Es sei denn, er verkauft und investiert den gesamten Erlös in ein neues Wohneigentum, das er wiederum selbst nutzt. Das kann im Alter beispielsweise auch ein Dauerwohnrecht in einer Pflegeeinrichtung sein.


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Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Geldanlage - Rente - Wohnen - Soziales - Einkommen - Versicherung - Vorsorge - Arbeit - Vergleich