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Unterjährige Verzinsung

Eine unterjährige Verzinsung liegt vor, wenn der Zuschlag der Zinsen auf das Kapital mehrmals im Jahr erfolgt.

Gewöhnlich erfolgt die Zinsgutschrift einmal jährlich zum Jahresende, wie dies bei vielen Geldanlagen, insbesondere beim Sparbuch, meist der Fall ist.

Die dagegen bei vielen Tagesgeldkonton praktizierte mehrmalige Zinsgutschrift im Jahr wird als unterjährige Verzinsung bezeichnet. Hierbei werden Zinsen beispielsweise quartalsweise oder sogar monatlich dem Anleger gutgeschrieben und fortan mitverzinst.

Die unterjährige Verzinsung ist daher auch mit unterjährigem Zinseszins verbunden, da gutgeschriebene Zinsen weitere Zinsen bewirken.

Durch die unterjährige Verzinsung wächst angelegtes Kapital noch schneller an, was in der Zinsrechnung auch als unterjähriger Zinseszinseffekt bezeichnet wird.

Die Zeitpunkte der Zinsgutschrift sind dabei gleichmäßig über das Jahr verteilt, die Abstände zwischen den einzelnen Zinsterminen sind also gleich groß.

In der Zinsrechnung wird durch die unterjährige Verzinsung der nominale Jahreszinssatz durch die Anzahl der jährlichen Zinstermine geteilt, um den Zinsertrag für die entsprechende Zinsperiode zu berechnen.

Erfolgt beispielsweise die Zinsgutschrift quartalsweise, also vier mal im Jahr, so wird zur Berechnung des Zinsertrags auch nur ein Viertel des Jahreszinses als Periodenzinssatz angesetzt.

Da ein Kalenderjahr jedoch aus vier Quartalen besteht, wird dieses Vorgehen viermal im Jahr für jedes Quartal erneut angewandt. Durch die Mitverzinsung der bereits in der Vorquartalen gutgeschriebenen Zinsen ergibt sich somit aufs Jahr gesehen durch den zusätzlichen Zinseszins ein höherer Zinsertrag als bei einfacher jährlicher Verzinsung.

Die Berechnung für unterjährige Verzinsung erfolgt mittels der Zinseszinsformel für unterjährigen Zinsesins.

Der Sparrechner berücksichtigt die unterjährige Verszinsung mit Zinseszins wahlweise bei monatlicher, vierteljährlicher oder halbjährlicher Zinsgutschrift.

Lesen Sie weiter: Gemischte Verzinsung


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