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Zahlungsverzug und Verzugszinsen

Verzugszinsen unter Berücksichtigung von Teilzahlungen

Schon eine kleine Teilzahlung kann helfen, Verzugszinsen und Restschuld während des Zahlungsverzugs merklich zu senken. So gelingt die Rückzahlung leichter.

Kann ein Schuldner im Zahlungsverzug die ausstehende Geldforderung nicht vollständig begleichen, besteht die Möglichkeit, Teilzahlungen zu leisten.

Teilzahlungen werden nach § 367 BGB standardmäßig erst mit den bereits aufgelaufenen Verzugszinsen und anschließend mit der verbliebenen Restschuld verrechnet. Dadurch lassen sich Verzugszinsen zwischentilgen, und die ausstehende Restschuld sinkt, wodurch die Entstehung weiterer Verzugszinsen verlangsamt wird.

Steht etwa eine Geldforderung von 1.000 Euro aus, mit 4,49 Euro aufgelaufenen Verzugszinsen, und Sie leisten eine Teilzahlung von 100 Euro, werden mit der Teilzahlung zuerst die Verzugszinsen getilgt. Von der Teilzahlung bleiben damit noch (100,00 - 4,49) = 95,51 Euro, die dann von der Geldforderung abgezogen werden. Damit verbleibt eine Restschuld von (1.000,00 - 95,51) = 904,49 Euro, bei (vorübergehend am Tag der Teilzahlung) 0,00 Euro Verzugszinsen.

Der Verzugszinsrechner kann beliebige Teilzahlungen zu jedem gewünschten Zeitpunkt im Verzugszeitraum mit Verzugszinsen und ausstehenden Geldforderungen verrechnen, und damit die verbleibende Zinslast und Restschuld bestimmen.

Beispiel

Frau Schilling hat Möbel für ihre Privatwohnung gekauft. Die Rechnungssumme über 1.500 Euro wäre bis zum 20. November 2012 zu zahlen gewesen. Aufgrund unerwarteter Ausgaben konnte Frau Schilling die Rechnung jedoch nicht fristgerecht begleichen, sodass sie ab dem Folgetag in Zahlungsverzug geriet.

Auf den nächsten Gehaltseingang hin konnte sie zum 29. November 2012 eine erste Teilzahlung in Höhe von 300 Euro, sowie zum 31. Dezember 2012 eine zweite Teilzahlung in Höhe von 150 Euro leisten. Mit dem Januargehalt 2013 hat Frau Schilling nun wieder genug Geld zur Verfügung, sodass sie die Restschuld zum 1. Februar 2013 begleichen kann.

Jetzt möchte Frau Schilling wissen: Wie hoch ist die verbliebene Restschuld, und welche Verzugszinsen sind für den Verzugszeitraum entstanden, unter Berücksichtigung ihrer Teilzahlungen?

Der Verkäufer hat keinen individuellen Verzugszinssatz festgelegt, sodass der gesetzliche Verzugszins für Verbrauchergeschäfte gilt.

Berechnung

So berechnen Sie dieses Beispiel mit dem Verzugszinsrechner:

  • Geschuldeter Betrag: 1.500 Euro
  • Verzugsbeginn: 21.11.2012
  • Weitere Schuldbeträge: - frei lassen -
  • Zahlungsdatum: 01.02.2013
  • Teilzahlungen: - markieren -
    • Wählen Sie die Anzahl an Positionen: 2
    • Geben Sie die einzelnen Teilzahlungen mit Datum in die Tabelle ein:
      Pos. 1 - 29.11.2012 - 300 Euro
      Pos. 2 - 31.12.2012 - 150 Euro
  • Art des Geschäfts und Verzugszinssatz: Verbrauchergeschäft
  • Klicken Sie dann auf Berechnen.

Rechner aufrufen

Dieses Beispiel im Verzugszinsrechner aufrufen

(*) Personennamen sind frei erfunden und beziehen sich nicht auf real existierende Personen. Eine eventuelle Übereinstimmung mit Namen realer Personen ist nicht beabsichtigt und wäre rein zufällig.

Lesen Sie weiter: Verzugszinsen unter Berücksichtigung weiterer Geldforderungen


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Verzugszinsrechner

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Der Verzugszinsrechner ermittelt die Verzugszinsen für nicht fristgerecht beglichene Zahlungsschulden in Abhängigkeit des Basiszinssatzes.

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Kredit - Zahlungsverkehr