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Versicherungen

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung zahlt Schäden an Wohngebäuden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstehen.

Wasser, Feuer und Unwetter können an einem Haus erhebliche Schäden anrichten, bis hin zur Zerstörung. Davor schützen kann man sich nur bedingt. Mit einer Wohngebäudeversicherung kann man aber immerhin die finanziellen Schäden versichern, die höhere Gewalt verursachen kann.

Wohngebäudeversicherungen werden in unterschiedlichen Leistungsumfängen angeboten. Prinzipiell versichert sind folgende Schäden:

  • Feuerschaden durch offene Brände, Blitzeinschlag, Explosionen, Implosionen und sogar durch Flugzeugabsturz.
  • Leitungswasserschäden infolge Rohr- oder Leitungsbrüchen im Haus, etwa durch Frost.
  • Sturmschäden durch Stürme über Windstärke 8, sowie Hagelschäden.

Zusätzlich kann man weitere Schadensarten in die Wohngebäudeversicherung einschließen, wie Feuerschäden am Rohbau (wichtig beim Hausbau, denn andernfalls ist der Rohbau unversichert), Elementarschäden (etwa durch Überschwemmung) und Schäden an Gasleitungen. Auch Überspannschäden durch Gewitter lassen sich versichern. Wobei es hier sinnvoller sein kann, einen Überspannschutz in die Hauselektrik einzubauen, der solche Schäden von vornherein verhindert.

Leistungsspektrum der Wohngebädeversicherung

Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung gilt nur dem Gebäude selbst, samt fest eingebautem Zubehör wie Türen, Fußboden, Hauselektrik und sanitären Anlagen. Weitere Gebäudeteile wie Photovoltaikanlagen und Nebengebäude wie Garagen oder Geräteschuppen kann man mitversichern. Alles bewegliche Inventar ist nicht mitversichert, dafür gibt es eine separate Hausratversicherung.

Im Versicherungsfall zahlt die Wohngebäudeversicherung den am versicherten Gebäude entstandenen Sachschaden. Je nach Versicherungstarif werden auch weitere Kosten übernommen, die der Schaden mit sich bringt, etwa für Abbruch- und Aufräumarbeiten, Wasserverlust bei Rohrbrüchen und Mietkosten für eine Ersatzunterkunft.

Damit die Wohngebäudeversicherung alle Risiken ausreichend abdeckt, muss man die Versicherungssumme hoch genug ansetzen. Sie sollte dem Neuwert des Hauses entsprechen. Weil die Baukosten ständig steigen, arbeiten viele Versicherer mit einem so genannten "gleitenden Neuwertfaktor". Damit passt sich die Versicherungssumme automatisch der Baukostenentwicklung an. Bei einem Totalschaden zahlt die Wohngebäudeversicherung dann den aktuellen Neubauwert. Damit kann man sein Haus bei einem Totalschaden tatsächlich neu aufbauen.

Unterversicherung vermeiden

Eine Unterversicherung mindert die Leistungen in jedem Schadensfall, um den Prozentsatz der Unterversicherung. Ist man beispielsweise 50 Prozent unterversichert, bekommt man im Schadensfall auch nur 50 Prozent der Schadenssumme ersetzt. Deshalb sollte man eine Unterversicherung unbedingt vermeiden.

Vorsätzlich verursachte Schäden zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht. Bei grober Fahrlässigkeit kann sie ihre Leistungen kürzen, bis auf Null. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Brand durch eine unbeaufsichtigte Kerze entsteht, oder im Winter die Heizungsrohre unter Frost brechen, weil der Eigentümer die Heizung nicht angestellt hat.

Seit dem Wegfall der Versicherungspflicht 1994 ist die Wohngebäudeversicherung freiwillig. Nichtsdestotrotz ist sie für alle Hausbesitzer sehr empfehlenswert.

Lesen Sie weiter: Hausratversicherung


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