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Versicherungen

Sozialversicherung

Vom Prinzip her kann man Versicherungen in Sozialversicherung und Individualversicherungen unterteilen. Die Sozialversicherung stellt dabei einen existenziellen Basis-Schutz dar, der für die meisten Bürger Pflicht ist.

Die Sozialversicherung besteht aus einer Gruppe gesetzlich festgelegter Versicherungen, die typische und häufige Lebensrisiken abdecken und damit ein soziales Netz bilden. Für die meisten Menschen besteht Versicherungspflicht. Wer nicht versicherungspflichtig ist, kann sich freiwillig versichern. Die meisten tun das auch: Etwa 90 Prozent der Einwohner Deutschlands sind sozialversichert.

Die Sozialversicherung besteht aus fünf Versicherungszweigen:

Aufgabe der Sozialversicherung ist es vor allem, das Einkommen und damit die Existenzgrundlage der Versicherten abzusichern. Sie ist darauf ausgelegt, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit ihrer Versicherten so lange und gut wie möglich zu erhalten, bei Bedarf wiederherzustellen, und bei Ausfall die Existenzgrundlage zu ersetzen.

Die Träger der Sozialversicherung sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, die sich zwar selbst verwalten, aber unter staatlicher Aufsicht stehen.

Die einzelnen Sozialversicherungszweige sind praktisch "Einheitsversicherungen". Für alle Versicherten gelten die gleichen Beitragssätze, die gesetzlich festgelegt sind. Die Beitragshöhe ist einkommensabhängig, sie beträgt jeweils einen Prozentsatz vom Bruttoeinkommen. Arbeitnehmer müssen nur einen Teil ihrer Beitragssätze selbst entrichten, den anderen Teil zahlt ihr Arbeitgeber.

Alle Versicherten haben Anspruch auf die gleichen Leistungen der einzelnen Sozialversicherungszweige. Das Leistungsangebot ist umfangreich, aber nicht luxuriös. Die meisten Sozialversicherungszweige zahlen notwendige Mindestleistungen – eben eine Grundsicherung, dafür auch zu moderaten Beiträgen.

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Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Soziales - Versicherung - Vorsorge - Rente - Konsum - Arbeit - Einkommen - Vergleich