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Versicherungen

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung zahlt Sachschäden, die bei einem Einbruch, Brand, Wasserschaden oder Sturm am Wohnungsinventar entstehen.

Im Durchschnitt besitzt jeder Erwachsene in Deutschland um die 10.000 Gegenstände. Die meisten davon bilden das Inventar der eigenen Wohnung. Das macht in Summe einen großen Gesamtwert – und einen entsprechend hohen finanziellen Schaden, wenn der persönliche Besitz etwa bei einem Wohnungsbrand oder einem Einbruch beschädigt, zerstört oder entwendet wird. Hier kommt die Hausratversicherung ins Spiel.

Die Hausratversicherung zahlt, wenn das Wohnungsinventar durch folgende Ereignisse Schaden nimmt:

  • Feuer in Form offener Brände, durch Blitzeinschlag, Explosion, Implosion und sogar Flugzeugabstürze,
  • Leistungswasseraustritt, etwa bei Rohr- und Leitungsdefekten,
  • Sturm über Windstärke 8 und Hagel, sowie
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus.

Weitere Schadensarten können mit in die Hausratversicherung eingeschlossen werden, wie Elementarschaden (etwa durch Überschwemmung, Wasserrückstau oder Erdbeben) und Glasbruch (an Glasflächen im und am Gebäude).

Die Hausratversicherung ist für sämtliche Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände in der versicherten Wohnung zuständig. Das reicht vom Mobiliar über Kleidung, Geräte, Schmuck und Bargeld, bis hin zu Nahrungsmitteln. Über die Außenversicherung sind auch Gegenstände, die man vorübergehend aus der Wohnung mitnimmt (etwa zur Arbeit oder auf Reisen), versichert.

Leistungsspektrum der Hausratversicherung

Im Schadensfall zahlt die Hausratversicherung die Reparaturkosten, bei Verlust oder Totalschaden den Wiederbeschaffungswert des betroffenen Hausrats. Die meisten Versicherer tragen auch weitere Unkosten, die ein Schadensfall mit sich bringt, wie Aufräum- und Lagerkosten, oder Hotelkosten, wenn die Wohnung vorübergehend unbewohnbar ist. Manche Versicherer zahlen sogar eine Datenrettung aus beschädigten Speichermedien.

Von Leistungen ausgenommen sind vorsätzlich verursachte Schäden. Auch bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer seine Leistungen bis auf Null kürzen. Wer etwa seine Wohnung nicht abschließt, weil er nur kurz außer Haus ist, geht bei einem Einbruch schnell leer aus: Ein Profi öffnet eine unverschlossene Haustür mit einem einfachen Draht in einer Sekunde.

Im schlimmsten Fall eines Totalschadens muss die Versicherungssumme der Hausratversicherung ausreichen, um einen kompletten neuen Hausstand zu kaufen. Entsprechend hoch sollte man die Versicherungssumme angesetzen: Sie sollte dem Neuwert des gesamten Hausrates entsprechen.

Eine Unterversicherung sollte man vermeiden, denn wie die Wohngebäudeversicherung zahlt auch die Hausratversicherung sonst im Schadensfall nur einen Teil der Schadenssumme. Da die Wertschätzung des gesamten Hausrates oft schwierig ist, setzen viele Versicherer eine pauschale Deckungssumme pro Quadratmeter an. Damit ist eine Unterversicherung in der Regel ausgeschlossen.

Eine Hausratversicherung empfiehlt sich für jeden, der einen eigenen Haushalt führt. Für Hausbesitzer kann es sich auch lohnen, sowohl Hausratversicherung als auch Wohngebäudeversicherung beim selben Anbieter abzuschließen. Bei Schäden, die Gebäude und Hausrat treffen, ist dann die Zuständigkeit des Versicherers von vornherein geklärt.

Lesen Sie weiter: Elementarschadenversicherung


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