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Wieviel Nettolohn bleibt vom Bruttolohn übrig?

Nettogehalt bei Midijob in der Gleitzone

Wer einen so genannten Midijob ausübt, zahlt oft nur anteilige Sozialabgaben. Der Gehaltsrechner kann für Jobs in der Gleitzone die Gleitzonenregelung anwenden und Sozialabgaben, Steuern und Nettogehalt entsprechend berechnen.

Der Midijob ist eine Zwischenform in der Gleitzone zwischen Minijob und voll versicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis. Dabei liegt das regelmäßige Bruttoeinkommen über 450 Euro, aber nicht höher als 850 Euro monatlich.

Midijobs sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Im Gegensatz zu Minijobbern sind Arbeitnehmer in der Gleitzone damit rundum sozialversichert. Je nach Einkommen zahlen sie aber nur anteilige Beitragssätze, sodass mehr Nettogehalt bleibt. Die Beiträge steigen erst mit zunehmendem Einkommen allmählich auf die reguläre Höhe an – daher der Name "Gleitzone".

Midijobs sind lohnsteuerpflichtig. Anders als Minijobs können sie nicht pauschal versteuert werden, es ist immer eine Lohnsteuerkarte nötig. Je nach Steuerklasse werden jedoch genügend hohe Steuerfreibeträge berücksichtigt, dass auch Midijobs unter Umständen steuerfreies Nettogehalt liefern.

Allerdings nur als Erstjob. Wer neben einer voll sozialversicherungpflichtigem Haupttätigkeit zusätzlich noch in der Gleitzone jobbt, muss den Midijob mit Steuerklasse VI voll versteuern.

Wählen Sie die Einstellung "Minijob (bis 400 / 450 Euro) und Gleitzone (bis 800 / 850 Euro) berücksichtigen", so ermittelt der Gehaltsrechner die Höhe der Steuerabzüge, die Sozialversicherungsbeiträge sowie das resultierende Nettogehalt Ihres Midijobs.

Beispiel

Herr Storch ist 20 Jahre alt und hat gerade seine Ausbildung abgeschlossen. In seinem Betrieb könnte er direkt einen Job bekommen – allerdings zunächst nur in der Gleitzone, für 750 Euro monatlich, aber mit Aussicht auf Übernahme in Vollzeit. Nun möchte Herr Storch wissen, wie sein Nettogehalt mit dem Midijob wäre.

Herr Storch ist ledig und hat noch keine Kinder, entsprechend hat er Steuerklasse I. Zusätzliche Freibeträge hat er nicht auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen. Über den Gleitzonen-Job wäre Herr Storch gesetzlich regulär krankenversichert, sowie renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Wohn- und Arbeitsort wäre in Hessen. Als Mitglied einer einzugsberechtigten Glaubensgemeinschaft zahlt Herr Storch Kirchensteuer.

Wie hoch wäre Herr Storchs Nettogehalt mit dem Midijob im laufenden Jahr 2013? Wie hoch sind dabei die Steuern und die Sozialversicherungsbeiträge?

Berechnung

Zur Berechnung von Nettogehalt, Steuern und Sozialabgaben tragen Sie die gegebenen Werte wie folgt in den Gehaltsrechner ein:

  • Monatliches Bruttogehalt: 750 Euro
  • Jährlicher Steuerfreibetrag: 0 Euro
  • Steuerklasse: I auswählen
  • Kinderfreibeträge: 0,0
  • Bundesland der Arbeitsstelle: Hessen
  • Geburtsjahr: nach 1948
  • Krankenversicherung: gesetzlich regulär
  • Markieren Sie unter Zusätzliche Angaben die folgenden Punkte:
    • Kirchensteuerpflichtig
    • Rentenversicherungspflichtig
    • Arbeitslosenversicherungspflichtig
    • Minijob (bis 400 / 450 Euro) und Gleitzone (bis 800 / 850 Euro) berücksichtigen
  • Abrechnungsjahr: 2013 auswählen
  • Klicken Sie dann auf Berechnen.

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(*) Personennamen sind frei erfunden und beziehen sich nicht auf real existierende Personen. Eine eventuelle Übereinstimmung mit Namen realer Personen ist nicht beabsichtigt und wäre rein zufällig.


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Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Arbeit - Soziales - Einkommen - Steuer