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Wieviel Nettolohn bleibt vom Bruttolohn übrig?

Wieviel Nettolohn bringt ein Minijob?

Minijobs sind, auch als Zweitjob, für den Arbeitnehmer meist steuerfrei und nur bedingt sozialversicherungspflichtig. Der Gehaltsrechner zeigt Ihnen, wieviel Nettolohn Ihr Minijob einbringt.

Unter einem Minijob versteht man eine geringfügige Beschäftigung mit maximal 450 Euro regelmäßigem monatlichem Bruttolohn (bis 2012: maximal 400 Euro).

Seit 2013 sind Minijobs versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung, wobei sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Rentenbeiträge teilen. Im gewerblichen Bereich zahlen Minijobber dabei nur einen geringen Eigenanteil von 3,9 Prozent ihres Bruttolohns, den Rest zahlt der Arbeitgeber.

In den übrigen Zweigen der Sozialversicherung sind Minijobs versicherungsfrei.

Minijobs können mit oder ohne Vorlage einer Lohnsteuerkarte ausgeübt werden.

Bei Vorlage einer Lohnsteuerkarte zählt die darauf vermerkte Steuerklasse für die Besteuerung. Ist der Minijob die einzige Einkommensquelle, und liegt das Gesamteinkommen damit unter dem Grundfreibetrag (2013: 8.130 Euro Brutto im Jahr), fällt keine Lohnsteuer an. Damit entfallen auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Das wirkt sich positiv auf den Nettolohn aus.

Wird der Minijob als Zweitjob neben einem versicherungspflichtigen Hauptberuf ausgeübt, kann der Arbeitgeber zugunsten des Nettolohns auf eine (zweite) Lohnsteuerkarte verzichten und den Minijob statt dessen pauschal mit 2 Prozent versteuern. Die Steuerpflicht liegt dann beim Arbeitgeber, der die Steuer jedoch wiederum beim Arbeitnehmer vom Bruttolohn abziehen kann, wovon viele Arbeitgeber jedoch keinen Gebrauch machen.

Zusätzliche Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag fallen nicht an. Einkünfte aus dem Hauptjob werden nicht angerechnet, sodass der Minijob für den Arbeitnehmer effektiv steuerfreien Nettolohn bringt, sofern er nicht mehr als einem Minijob neben der Haupttätigkeit nachgeht.

Wählen Sie im Gehaltsrechner die Einstellung "Minijob (bis 400 / 450 Euro) und Gleitzone (bis 800 / 850 Euro) berücksichtigen", um den steuerfreien Nettolohn Ihres Minijobs mit oder ohne Rentenversicherungsbeitrag zu ermitteln.

Beispiel

Herr Apel ist 38, ledig und zahlt Unterhalt für ein Kind. Weil der Nettolohn zu knapp ist, sucht er neben seinem regulären Hauptberuf noch einen Minijob. Nach kurzer Suche hat er sich auf einen Minijob als Taxifahrer für monatlich 450 Euro Brutto beworben.

Herr Apel lebt und arbeitet in Thüringen. Im Hauptberuf hat er Steuerklasse I, mit einem halben Kinderfreibetrag, und ist gesetzlich regulär krankenversichert. Das Taxiunternehmen würde den Minijob zwecks besserem Nettolohn allerdings pauschal versteuern, sodass Herr Apel hier gar keine Lohnsteuerkarte benötigt.

Der Minijob wäre lediglich rentenversicherungspflichtig. Weitere Sozialabgaben würden für Herrn Apel nicht anfallen.

Welchen Nettolohn bekäme Herr Apel mit dem Minijob als Taxifahrer monatlich, im Abrechnungsjahr 2013?

Berechnung

Zur Berechnung dieses Beispiels tragen Sie die gegebenen Werte wie folgt in den Gehaltsrechner ein:

  • Monatliches Bruttogehalt: 450 Euro
  • Jährlicher Steuerfreibetrag (**): 0 Euro
  • Steuerklasse (**): I auswählen
  • Kinderfreibeträge (**): 0,5
  • Bundesland der Arbeitsstelle: Thüringen
  • Geburtsjahr: nach 1948
  • Krankenversicherung (**): gesetzlich regulär
  • Markieren Sie unter Zusätzliche Angaben die folgenden Punkte:
    • Rentenversicherungspflichtig
    • Minijob (bis 400 / 450 Euro) und Gleitzone (bis 800 / 850 Euro) berücksichtigen
  • Abrechnungsjahr: 2013 auswählen
  • Klicken Sie dann auf Berechnen, um Ihren Nettolohn zu ermitteln.

(**) Diese Angaben nehmen in diesem Beispiel keinen Einfluss auf die Berechnung, da für den Minijob in diesem Beispiel keine Lohnsteuerkarte benötigt und außer der Rentenversicherung keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind.

Rechner aufrufen

Dieses Beispiel im Gehaltsrechner aufrufen

(*) Personennamen sind frei erfunden und beziehen sich nicht auf real existierende Personen. Eine eventuelle Übereinstimmung mit Namen realer Personen ist nicht beabsichtigt und wäre rein zufällig.

Lesen Sie weiter: Nettogehalt bei Midijob in der Gleitzone


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Arbeit - Soziales - Einkommen - Steuer